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Kein Grenzabstand von Mauer

7. November 2004 11:10 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Wir wohnen in einem Baugebiet in NRW.

Mitten auf unsere gartenseitige Grundstücksgrenze trifft im rechten Winkel die Grenze zwischen zwei benachbarten Grundstücken.

Unsere Nachbarn haben sich entschlossen ihre Gärten durch eine 1,5 Meter hohe Mauer zu trennen, die auf deren Grenze errichtet wurde.

Das offene Ende dieser Mauer befindet dich nun ohne Abstand direkt auf unserer Grenze.

Wir sind nie über die Maßnahme unterrichtet oder gar um Zustimmung gebeten worden.

Ist das zulässig?

Klaus K.

7. November 2004 | 16:16

Antwort

von


(2)
Lavesstrasse 79
30159 Hannover
Tel: (0511) 3577106
Web: https://www.wieck-hoelscher.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

grundsätzlich ist eine solche Grenzbebauung aufgrund von Abtstandsbestimmungen im Baurecht nicht zulässig.

Um Ihre Frage konkret zu beantworten, müßte jedoch der für Ihr Grundstück gültige Bebauungsplan gesichtet werden.

In Bebauungsplänen ist zum Teil eine Regelung getroffen, welche Art von Grenzbebauung zulässig ist. Regelmäßig -zumindest in neueren Bebauungsplänen - sind jedoch 1,50 m hohe Mauern nicht zulässig.

Des Weiteren haben einige Kommunen so genannte Einfriedenssatzungen erlassen, die die Art und das Maß von Einfriedungen regeln.

Bei dem zuständigen Bauamt Ihrer Kommune wird man Ihnen Auskunft geben können, ob Regelungen hinsichtlich von Einfriedungen bestehen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben.

MfG

Michael Wieck
Rechtsanwalt


Rechtsanwaltskanzlei
Wieck Zimmermann & Koll.
Lavesstr. 79
30159 Hannover

Tel: 0511-3577106
Fax: 0511-35771071

e-mail: wieck@wieck-zimmermann.de


ANTWORT VON

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