JavaScript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Vorteile unserer Webseite nutzen zu können. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen ohne JavaScript an
info@123recht.de mitteilen.
Schon ab 30€ in 1 Stunde Hilfe vom Anwalt.
Und den Preis bestimmst Du selbst.
Kein Grenzabstand von Mauer
Wir wohnen in einem Baugebiet in NRW.
Mitten auf unsere gartenseitige Grundstücksgrenze trifft im rechten Winkel die Grenze zwischen zwei benachbarten Grundstücken.
Unsere Nachbarn haben sich entschlossen ihre Gärten durch eine 1,5 Meter hohe Mauer zu trennen, die auf deren Grenze errichtet wurde.
Das offene Ende dieser Mauer befindet dich nun ohne Abstand direkt auf unserer Grenze.
Wir sind nie über die Maßnahme unterrichtet oder gar um Zustimmung gebeten worden.
Ist das zulässig?
Klaus K.
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich ist eine solche Grenzbebauung aufgrund von Abtstandsbestimmungen im Baurecht nicht zulässig.
Um Ihre Frage konkret zu beantworten, müßte jedoch der für Ihr Grundstück gültige Bebauungsplan gesichtet werden.
In Bebauungsplänen ist zum Teil eine Regelung getroffen, welche Art von Grenzbebauung zulässig ist. Regelmäßig -zumindest in neueren Bebauungsplänen - sind jedoch 1,50 m hohe Mauern nicht zulässig.
Des Weiteren haben einige Kommunen so genannte Einfriedenssatzungen erlassen, die die Art und das Maß von Einfriedungen regeln.
Bei dem zuständigen Bauamt Ihrer Kommune wird man Ihnen Auskunft geben können, ob Regelungen hinsichtlich von Einfriedungen bestehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben.
MfG
Michael Wieck
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei
Wieck Zimmermann & Koll.
Lavesstr. 79
30159 Hannover
Tel: 0511-3577106
Fax: 0511-35771071
e-mail: wieck@wieck-zimmermann.de
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
Aktuelle Bewertungen
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER
Ähnliche Themen
25 €
58 €
108 €
25 €
50 €
45 €
Aktuelle Auszeichnungen
DtGV.de
25.06.2025
"Frag-einen-Anwalt.de: Top Preisfairness"
diind.de
04.12.2024
"QNC GmbH ist KI-Innovator 2025"
datev-magazin.de
28.11.2024
"Erste KI-Schnittstelle im Anwaltsbereich"
Focus Money 30/24
15.8.2024
"Topnote für Frag-einen-Anwalt.de"
test.de
17.6.2024
"Frag-einen-Anwalt.de: Nutzerfreundlich und informativ"
DUP und diind
30.1.2024
"QNC mit Fairness First Award ausgezeichnet"
DtGV
11.12.2023
"Deutscher Kunden-Award 2023/24"
Focus Money
20.10.2023
"Top Kundenhotline"
Bild
18.7.2023
"Hoher Kundennutzen"
WiWo
22.05.2023
"Sehr hohe Empfehlung"
Bild
02.02.2023
"Hohe Empfehlung"
Focus
Nr.22/2022
"Höchste Kompetenz"
Bild
August 2022
"Deutschlands Beratungskönige"
DtGV
Dez 2022
Deutscher Kunden-Award 2022/23
CHIP
22/09
"Hohe Kundenorientierung"
ntv
Mai 2022
Deutschlands Beste Online-Portale 2022