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Kaufvertrag mit Autohau

18. Mai 2020 11:40 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich habe ein neues Auto am 01.02.2020 im Autohaus gekauft. Der späteste Liefertermin sollte der 20.05.2020 sein. Vor einer Woche wurde das bestellte Auto beim Händler angeliefert. Der Verkäufer teilte mir mit, dass es bei der Anlieferung einen Transportschaden gab. Es muss die Hecktür am bestellten Auto komplett ausgetauscht werden. Meine Frage ist erstens, ob ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn der Farbton bei der Lackierung nicht übereinstimmt? Zweitens, falls der Farbton doch übereinstimmt sollte, besteht die Möglichkeit einen Preisnachlass zu fordern?

18. Mai 2020 | 13:16

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Da die Abweichung des Lacktons einen Sachmangel darstellen kann, können Sie ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Sie dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind, §§ 434 , 437 , 439 , 440 S. 2 BGB .

Aufgrund der Tatsache, dass Ihr Neufahrzeug einen Schaden erlitten hat, den Sie ggf. bei einem Weiterverkauf angeben müssen, erscheint eine Minderung gemäß § 441 BGB denkbar, wobei die Höhe des Minderungsbetrages im Sinne von § 441 Abs. 3 BGB erst in Kenntnis des Schadensumfangs angegeben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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