Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Zunächst einmal hängt einiges davon ab, was schriftlich im Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem VW-Händler vereinbart worden ist.
So kommt es beispielsweise darauf an, ob die Haftungsfrist für die Sachmangel-Gewährleistung auf ein Jahr reduziert worden ist und ob auch im Kaufvertrag steht, dass das Fahrzeug unfallfrei ist.
Um Ihnen also eine genaue Einschätzung zu ermöglichen, wäre es hilfreich, den Kaufvertrag einzuscannen und mir im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zu übersenden.
Grundsätzlich gilt in Ihrem Fall aber folgendes:
Da die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen in der Regel vertraglich auf ein Jahr befristet wird, kommt es darauf an, dass der Händler den Unfallschaden arglistig verschwiegen hat. Dies wäre dann der Fall, wenn er von dem Unfall gewusst hätte oder grob fahrlässig keine Kenntnis gehabt hätte und Ihnen gegenüber behauptet hätte, der Wagen sei unfallfrei. Wie weit die Prüfungspflicht geht, ist nicht unumstritten.
Wenn aber in dem besagten VW-System hinterlegt ist, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte, wird ein autorisierter VW-Händler zumindest nicht ins Blaue hinein behaupten dürfen, der Wagen sei unfallfrei. Insofern ist Ihnen recht zu geben.
Es kommt aber auf die einzelnen genauen Umstände an, sprich wie groß der Unfallschaden war, inwieweit er fachmännisch repariert worden ist und was genau nun im Kaufvertrag steht.
Nach erster Einschätzung besteht auf Ihrer Seite die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern. Wie gesagt, hängt dies aber von den weiteren Umständen ab.
Ich bitte Sie deshalb, noch Angaben zur Höhe des alten Unfallschadens zu machen, sofern Ihnen diese vorliegen und mir den Kaufvertrag einzuscannen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Hallo,
im Anhang ist der Kaufvertrag es ist so das die spalt Masse nicht passen am Kofferraum und der Kauf raum vor steht ganz leicht zu sehen und es steht in VW System drin habe es selber sehen er kann nicht kommen das es nicht gewurzt hätte
ich habe ihn den kauf vertrag als Direktanfrage zukommen lassen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Übersendung des Kaufvertrags. Da der Sachmangel dort nicht aufgeführt ist und zudem die
Gewährleistungsfrist entgegen meiner Erwartung nicht auf 1 Jahr reduziert ist, können Sie den Sachmangel geltend machen. Sie hätten die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder gar vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Es kommt hier noch nicht einmal auf ein arglistiges Verschweigen an, da Sie ja offenkundig beweisen können, dass der Unfallschaden entstanden ist, bevor Sie das Fahrzeug erhalten haben.
Ich könnte die Angelegenheit gerne anwaltlich weiterbetreuen. Für den Fall, dass Sie eine Vertretung durch mich wünschen, bitte ich Sie, mir eine Email zukommen zu lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage in Ihrem Sinne beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt