Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Ihre Angaben und der Sachverhalt sind klar verständlich.
Ich kann Sie beruhigen, nach ihren Angaben müssen Sie das Auto nicht zurücknehmen.
Der private Verkäufer eines gebrauchten Kfz hat das Recht die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung bei einem Verkauf auszuschließen. Dies ist bei Ihnen geschehen, ich gehe von einem schriftlichen Kaufvertrag aus.
Daher wäre ein Gewährleistungssausschluß bei einem privaten Verkäufer zunächst einmal grundsätzlich wirksam und gültig.
Sie durften die Gewährleistung ausschließen und können eine Rückgabe des Kfz ablehnen.
Der erwähnte Haftungssausschluß könnte lediglich nach § 444 BGB
unwirksam sein.
Die Regelung lautet wie folgt:
„§ 444 Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."
Mit anderen Worten: Ein Gewährleistungsausschluß ist unwirksam, wenn Sie vorher wußten, daß das Auto mangelhaft ist und Sie dies verschwiegen haben.
Für das arglistige Verschweigen eines Mangels bzw. eines Fehlers muß der Käufer den Beweis erbringen!
Sie haben das Auto nachweislich vor dem Kauf in der Werkstatt untersuchen lassen und es lag kein Mangel vor.
Auch bei der Probefahrt lag kein Mangel oder Fehler vor.
Daher war Ihnen nachweislich kein Mangel des Autos bekannt und es liegt kein arglistiges Verschweigen vor.
Der Gewährleistungsausschluß des Autos ist daher gültig und wirksam.
Sie können somit die Rücknahme des Autos ablehnen.
Auch wenn der Käufer zum Anwalt geht und von Ihnen Rücknahme verlangt, müssen Sie das Auto nicht zurücknehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
31.01.2021
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14:35
Antwort
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