Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Sie in Ruhe arbeiten können.
Ob die Tür geschlossen wird, ist nicht Entscheidungssache des Arbeitgebers.
Wenn Sie sich massiv durch die Kollegen gestört fühlen, weil die Geräuschkulisse zu groß ist, kann man einen ruhigen Arbeitsplatz verlangen.
Allerdings kann der Arbeitgeber Ihnen auch nur dann einen solchen ruhigen Platz anbieten, wenn er die Kapazitäten hat.
Sie sollten dies erfragen und ansonsten die Option ziehen und den Arbeitgeber wechseln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin