Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:
Im Rahmen dieser Anfrage kann ich Ihnen abschließend keine Wege aufzeigen, welche Hilfsmöglichkeiten Ihnen seitens der Pflegeversicherung zustehen. Soweit im Rahmen der vorhandenen Pflegestufen noch Reserven verbleiben, gut. Allerdings sehe ich grds. keinerlei Möglichkeiten insoweit Hilfe für die mangelnde Rollstuhlgeeignetheit zu beanspruchen. Zumal Ihnen zumutbar wäre, eine ebenerdige Wohnung anzumieten. Dies vorab.
Umgangsrechtlich ist es natürlich so, dass das Kind, nicht der Vater, einen Anspruch auf Umgang hat. Allerdings ist dieser regelmäßig aufgrund der Materie nicht justiziabel. Mit anderen Worten: Sie können nicht zu dem Umgang gezwungen werden. Allerdings könnte eine ablehnende Haltung durchaus Konsequenzen für das bestehende gemeinsame Sorgerecht haben, beachten Sie dies bitte. Grds. ist es bei Ausübung des Sorgerechts allerdings Sache des Umgangsberechtigten, für die Kosten des Umgangs aufzukommen. Verdeutlichen Sie dies dem Kindesvater und finden Sie eine gemeinsame Lösung – im Interesse des Kindes. Im Zweifel müssten sonst Rechtstreite geführt werden um die zutreffende Ausübung des Umgangsrechts!
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
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