Sehr geehrte Ratsuchende,
handelt es sich um die reine Berechnung ( sämtliche Einkommensnachweise des Kindesvaters liegen vor), ist der Höchstbetrag 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
Dieser Betrag kann aber auch geringer sein. Das hängt von der Höhe des zu errechnenden Unterhalts ab.
Sie können auch Beratungshilfe beantragen. Dazu können Sie beim Amtsgericht in Ihrer Stadt mit sämtlichen Einkommensunterlagen, Mietvertrag, unter Umständen Nachweise für Schulden, Versicherungen etc. vorsprechen und den Antrag dort stellen.
Die Beziehungen spielen beim Kindesunterhalt keine Rolle.
Bei der Unterhaltsberechnung sind alle Einkünfte zu berücksichtigen.
Da das Kind offensichtlich (Einschulung) demnächst 6 Jahr wird, wird eine gute Unterhaltsberechnung dieses sowieso gleich mit berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Ich wußte nicht, dass es für die Berechnung einen Höchstsatz gibt? Kann ich mich darauf berufen?
Was ist mit Schulden, die man gegenüber Familienmitgliedern hat? Schriftliche Vereinbarung besteht, auch Kontonachweise über regelmäßige Rückzahlungen können vorgelegt werden.
MfG
vielefragen
Nach Ihrer Schilderung können Sie sich darauf berufen.
Die Schulden werden berücksichtigt.