Sehr geehrter Fragesteller,
ein Kaufvertrag ist bei Ihnen nicht zu Stande gekommen. Selbst wenn er sich auf den „Kaufvertrag" bezogen hatte, bestätigten Sie ihm lediglich die Angaben und fügten hinzu, dass es sich um eine bloße Reservierung handele. Dieses reicht nicht aus, um einen klaren Verkaufsentschluss zu erlangen. Insofern brauchen Sie das Fahrzeug nicht zu übergeben und müssen auch keine rechtlichen Repressalien fürchten.
Alternativ könnten Sie ihm das Fahrzeug auch für den genannten Preis verkaufen. Sollte er dann versuchen, den Preis noch nachträglich zu drücken, wäre dies ein neues Angebot, dass Sie ablehnen könnten.
Vor Ort sollten Sie bei dieser Variante allerdings nicht ohne Zeugen sein.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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