Sehr geehrte Fragestellerin,
von einem rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Autohaus können Sie nicht ohne weiteres einseitig zurücktreten. Das Autohaus könnte bei einem Verkauf des Fahrzeuges an einen anderen Käufer zunächst die Erfüllung des Kaufvertrages und falls dies nicht mehr möglich ist, tatsächlich Schadensersatz von Ihnen verlangen. Dieser Schadensersatz dürfte der Höhe nach wenigstens im entgangenen Gewinn des Autohauses liegen.
Sprechen Sie mit dem Käufer, ob dieser bereit ist, Sie einvernehmlich aus dem Kaufvertrag zu entlassen. Darüber hinaus sollten Sie noch einmal sorgfältig den Kaufvertrag und die Geschäftsbedingungen durchsehen und ggf. ergänzend anwaltlich prüfen lassen, ob Ihnen dort eine Möglichkeit gegeben wird, sich einseitig vom Vertrag zu lösen. Eine endgültige Antwort kann erst nach Durchsicht dieser Unterlagen erfolgen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
11. September 2007
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10:29
Antwort
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