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Jugendamt/ Kindesmissbrauch

4. März 2015 16:54 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich brauche mal einen guten Rat.

Mein kleiner Enkel ist letzten September geboren worden,und 8 Wochen später sagte meine
Tochter zu mir,das der kleine blaue Flecken bekommt ,wenn er sehr doll schreit.
Darauf hin ging meine Tochter mit ihm zum Arzt ,und der sagte sie sollte damit mal in Krankenhaus gehen.Und ab dem Zeitpunkt,ging es berg ab.Das Krankenhaus hatte denn Verdacht der Misshandlung und hat eine Pathologin kommen lassen,und die hat auch nur einen Verdacht,also kein ja es war Misshandlung.Der kleine ist in der Zeit in ein Kinderkrankenhaus gebracht worden zur weitern Untersuchung.Es gab keine Befunde der Misshandlung ,also keine Schwellungen oder ähnliches.Aber der Arzt der denn kleinen eine Narkose gegeben hat per spritze,hat auch gesehen das der Kleine beim schreien blaue Flecken bekommen hat,Also wäre der Arzt ein wichtiger Zeuge um die Unschuld meiner Tochter zu beweisen.
Und es wurde das Jugendamt eingeschaltet,und seit dem ist der Kleine in Obhut.
Also seit mitte November nicht mehr zuhause.
Es gab schon ein Gerichtstermin der einen weitern Arzt als Gutachter eingeschaltet hat.
Da kam aber auch nichts bei raus.
Und die Dame vom JA bestand bis heute ,das meine Tochter in einem Mutter/ Kindheim gehen soll,das meine Tochter aber nicht wollte,weil Sie sonst ihre Wohnung verliert.Und sie ja dem Kleinen nichts getan hat.
Gestern war der nächste Termin bei Gericht,und man hat ihr gesagt,wenn sie kein Gutachten vom psychologen macht,werden sie ihr das Sorgerecht weg nehmen.

Ich finde das als Erpressung und ich glaube das die Richterin befangen war,denn meine Tochter sagte mir (ich war auch bei Gericht ) das die Richterin von anfang an nur zugehört hätte,aber schon längst ihre Entscheidung getroffen hat.
Ich glaube das die Richterin alles macht was das JA ihr sagt.
Und ich verstehe nicht,warum der Arzt ,der ja die blauen Flecke gesehen hat und es auch bezeugen könnte,nicht gehört wird. Es interessiert keinen was der Arzt zu sagen hätte.
Und ich wette,das der Phy Gutachter der ja vom Gericht bestellt wird,nur zu lasten meiner Tochter entscheidet,so das Sie ihr Kind nicht wieder bekommt.Oder das Sie doch in Mutter / Kindheim soll ,damit weiter das viele Geld fliest.
Es müsste doch milderne Umstände geben,aber doch nicht gleich ins Heim.
Das alles stinkt doch zum Himmel...

Und die Anwältin die meine Tochter jetzt hat,finde ich die ist zu lasch mit allem,
Es geht doch hier um einen Menschen der nur zur Mutter wieder will.
Sie soll ja ihr Geld verdinen,aber bitte dann sich auch einsetzten.

Und das alles auf dem Rücken von dem Kind.

Bitte um Hilfe,es geht um meinen Enkel,denn ich nicht verlieren möchte.



4. März 2015 | 18:47

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Befürchtungen um das weitere Verfahren zum Sorgerecht ist durchaus verständlich.

Die Verdachtsmomente sind nun allerdings schon seit einiger Zeit in der Welt und das Verfahren zieht sich durch die Beteiligung von Gutachtern hin. Dies spiegelt leider die tägliche Gerichtswirklichkeit wieder. Eine Beschleunigung des Verfahrens kann nur sehr beschränkt erreicht werden, in dem auf die Eilbedürftigkeit der Gutachtenvorlage immer wieder hingewiesen wird. Dennoch braucht das Verfahren Zeit.

Ihre Tochter allerdings sollte diese Zeit dafür nutzen, die bestehenden Vorwürfe dadurch zu entkräften, dass Sie sich verantowrtlich gegenüber Ihrem Kind zeigt. Dies kann durchaus dadurch geschehen, dass Sie freiwillig eine Zeit lang in ein Mutter- Kind- Heim geht, um so zu zeigen, dass Sie eine verantwortungsvolle und sorgende Mutter ist.

Sie lehnen dies zwar ab, was aber offenbar an einer falschen Vorstellung über solche Einrichtungen liegt. Es handelt sich nicht um ein "Heim" im herkömmlichen Sinne, in dem Ihr Enkel dann dauerhaft unterbracht werden soll. Es handelt sich vielmehr um eine Einrichtung, in der Mutter und Kind gemeinsamt eine Zeitlang mit einer Betreuung und Hilfsangeboten, quasi wie zuhause, leben sollen. So kann dann schnell festgestellt werden, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht von der Mutter ausgeht und ein Sorgerechtsentzug nicht erforderlich ist.

Ihre eigene Wohnung wird sie wegen eines zeitweisen Aufenthaltes in einer Mutter-Kind- Einreichtung nicht verlieren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 4. März 2015 | 19:25

Hallo,
das mit dem "Heim" habe ich auch nicht so gemeint,ich weiss,das meine Tochter mit rein gehen soll.
Aber was ist mit dem Arzt ,der nicht gehört werden will ??
Das kann doch nicht sein,das ein Zeuge meine Tochter nicht entlasten soll.
Also das heisst,Sie soll das Gutachten machen und kann da gegen nichts machen ?

Danke schon mal

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. März 2015 | 08:51

Die Anwältin Ihrer Tochter kann den Arzt, der gesehen hat, dass Ihr Enkel blaue Flecken bekommt, als Zeugen benennen, also einen Beweisantrag auf Vernehmung dieses Zeugen stellen.

Es geht aber offenbar eher um die Ursache dieser Flecken, nicht nur um die Tatsache, dass diese auftreten. Das Gericht wird den Zeugen daher nur dann vernehmen, wenn es auf dessen Aussage ankommt.

Ihrer Tochter und Ihnen wünsche ich für das weitere Verfahren viel Erfolg.

ANTWORT VON

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