Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Befürchtungen um das weitere Verfahren zum Sorgerecht ist durchaus verständlich.
Die Verdachtsmomente sind nun allerdings schon seit einiger Zeit in der Welt und das Verfahren zieht sich durch die Beteiligung von Gutachtern hin. Dies spiegelt leider die tägliche Gerichtswirklichkeit wieder. Eine Beschleunigung des Verfahrens kann nur sehr beschränkt erreicht werden, in dem auf die Eilbedürftigkeit der Gutachtenvorlage immer wieder hingewiesen wird. Dennoch braucht das Verfahren Zeit.
Ihre Tochter allerdings sollte diese Zeit dafür nutzen, die bestehenden Vorwürfe dadurch zu entkräften, dass Sie sich verantowrtlich gegenüber Ihrem Kind zeigt. Dies kann durchaus dadurch geschehen, dass Sie freiwillig eine Zeit lang in ein Mutter- Kind- Heim geht, um so zu zeigen, dass Sie eine verantwortungsvolle und sorgende Mutter ist.
Sie lehnen dies zwar ab, was aber offenbar an einer falschen Vorstellung über solche Einrichtungen liegt. Es handelt sich nicht um ein "Heim" im herkömmlichen Sinne, in dem Ihr Enkel dann dauerhaft unterbracht werden soll. Es handelt sich vielmehr um eine Einrichtung, in der Mutter und Kind gemeinsamt eine Zeitlang mit einer Betreuung und Hilfsangeboten, quasi wie zuhause, leben sollen. So kann dann schnell festgestellt werden, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht von der Mutter ausgeht und ein Sorgerechtsentzug nicht erforderlich ist.
Ihre eigene Wohnung wird sie wegen eines zeitweisen Aufenthaltes in einer Mutter-Kind- Einreichtung nicht verlieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht
Hallo,
das mit dem "Heim" habe ich auch nicht so gemeint,ich weiss,das meine Tochter mit rein gehen soll.
Aber was ist mit dem Arzt ,der nicht gehört werden will ??
Das kann doch nicht sein,das ein Zeuge meine Tochter nicht entlasten soll.
Also das heisst,Sie soll das Gutachten machen und kann da gegen nichts machen ?
Danke schon mal
Die Anwältin Ihrer Tochter kann den Arzt, der gesehen hat, dass Ihr Enkel blaue Flecken bekommt, als Zeugen benennen, also einen Beweisantrag auf Vernehmung dieses Zeugen stellen.
Es geht aber offenbar eher um die Ursache dieser Flecken, nicht nur um die Tatsache, dass diese auftreten. Das Gericht wird den Zeugen daher nur dann vernehmen, wenn es auf dessen Aussage ankommt.
Ihrer Tochter und Ihnen wünsche ich für das weitere Verfahren viel Erfolg.