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Jugendamt - Ehemann soll mitreden dürfen

6. Oktober 2004 10:53 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Thormann

ich sollte zu einer ernährungs beratung das dies aber freiwillig ist, wo damit ich auch einverstanden bin, aber ich frage mich könnte das Jugendamt mich mit dem Gericht Drohen ! Und ich bin ja verheiratet aber das Kind ist nicht von meinen Ehemann. kann ich darauf bestehn das mein Ehemann genauso das recht hat mit zu reden den das jugendamt will dieses nicht, aber ich möchte gerne darauf bestehn den er kümmert sich genau so und der Vater ja gar nicht.

Eingrenzung vom Fragesteller
6. Oktober 2004 | 10:56

Guten Tag,

den Sachverhalt verstehe ich so, dass sie wegen Ihres nichtehelichen Kindes die Ernährungsberatung aufsuchen sollen, auf Veranlassung bzw. beim Jugendamt. Eine solchen amtlichen Aufforderung müssen Sie zunöächst Folge leisten, wenn ein Termin festgesetzt wurde, müssen Sie diesen wahrnehmen oder vorab verlegen.

Wenn Sie möchten dass Ihr Ehemann, der nicht Kindesvater ist, mitgehen kann bzw. "mitreden" darf, sollten Sie dies zunächst, unter Darlegung Ihrer Gründe, mit dem Jugendamt besprechen, ein durchsetzbarer Anspruch hierauf besteht nicht.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben, und´verbleibe

mit freundlichen Güßen

Ralf Thormann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Recklinghausen

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