Guten Tag,
den Sachverhalt verstehe ich so, dass sie wegen Ihres nichtehelichen Kindes die Ernährungsberatung aufsuchen sollen, auf Veranlassung bzw. beim Jugendamt. Eine solchen amtlichen Aufforderung müssen Sie zunöächst Folge leisten, wenn ein Termin festgesetzt wurde, müssen Sie diesen wahrnehmen oder vorab verlegen.
Wenn Sie möchten dass Ihr Ehemann, der nicht Kindesvater ist, mitgehen kann bzw. "mitreden" darf, sollten Sie dies zunächst, unter Darlegung Ihrer Gründe, mit dem Jugendamt besprechen, ein durchsetzbarer Anspruch hierauf besteht nicht.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben, und´verbleibe
mit freundlichen Güßen
Ralf Thormann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Recklinghausen
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