Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind Sie berechtigt, aus der Wohnung auszuziehen.
Eine Anzeige der Trennung würde sich im Hinblick auf eine Scheidung zur Bestimmung des Trennungszeitpunktes anbieten, ist aber nicht notwenige Voraussetzung.
Hinsichtlich der Auseinandersetzung des Hausstandes können Sie Ihre eigenen Sachen mitnehmen. Wenn der PKW Ihnen beiden gehört, müsste hierüber eine Einigung getroffen werden.
Fraglich ist, ob hier Unterhalsansprüche bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Wohnung. Hierzu müsste aber eine konkrete Prüfung erfolgen.
Zum Scheidungsverfahren: Hier könnte nach Ablauf der Trennungszeit an die Stellung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe nachgedacht werden, sofern dies dann beabsichtigt ist.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
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