Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Mangels entsprechender Angaben gehe ich zunächst davon aus, dass es sich bei dem Unternehmen des Ehemannes um ein Einzelunternehmen handelt. D.h. der Ehemann wird eine Regelinsolvenz beantragen.
2. Alle Versuche die Eigentumslage oder Sicherheitenlage an der Immobilie zugunsten der Ehefrau zu verbessern, werden in jedem Fall durch den Insolvenzverwalter angefochten werden. Auch eine entsprechende Anrechnung der geleisteten Zahlungen der Ehefrau wird der Insolvenzverwalter mit der Nutzung der Immobilie entgegentreten. Ein vorweggenommene Zugewinnausgleich oder auch eine Schenkung unterfällt der insolvenzrechtlichen Anfechtung.
3. Aus meiner Sicht besteht derzeit nur die Möglich die Insolvenz zu einem späteren Zeitpunkt zu beantragen und die Immobilie an die Ehefrau zu veräußern. Dabei kann sicherlich das Darlehen bei der Bank Anrechnung finden, wenn es gelint, dass der Ehemann aus der Haftung für die Darlehensrückzahlung entlassen wird. Jedenfalls wäre aber hier ein Verkehrswert zu bestimmen, der dann auch Eingang in den Kaufvertrag finden muss. Der Differenzbetrag zwischen Darlehensvaluta und Immobilienbewertung wäre durch die Ehefrau zu tragen.
4. Im weiteren sollte die Ehefrau die bisherige Tätigkeit im Unternehmen abrechnen. Auch die schriftliche Bestätigung des Arbeitsverhältnisses ist hilfreich für die Beantragung von Insolvenzgeld.
5. Soweit das Unternehmen des Ehemannes in dem Haus weitergeführt wird, wäre mit einem Kaufvertrag über die Immobilie auch ein Mietvertrag über die weitere gewerbliche Nutzung abzuschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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