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In Probezeitverlängerung mit 0,36mg gestoppt

21. Dezember 2013 06:53 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

Hallo,
Ich habe folgende frage und zwar wurde ich vor zwei Jahren mit 0,25mg angehalten.
Habe ein Jahr darauf mit punkten, Führerscheinentzug, probezeitverlängerung und Bußgeld bezahlt . Und war jetzt ein Jahr strafunauffällig.
Jetzt wurde ich leider durch eine Notlage und keinerlei Absicht angehalten und hatte leider auch etwas getrunken .
Ich dachte es sei lange wieder raus weil es auch nicht viel war was ich getrunken hatte und es war auch der größte Fehler meines Lebens das ich doch ein Auto zum fahren benutzt habe,
Jedoch wurde ich angehalten- musste Pusten und wurde mit zur Wache genommen.
0,36mg wurden festgestellt.
Meine frage : ich bin noch in der verlängerten Probezeit und hatte schon einmal ein abbauseminar.
Jetzt bei dieser Sache kommt da eine mpu auf mich zu? Bzw drei Monate Entzug und Bußgeld und noch einmal ein Seminar ?
Oder womit muss ich rechnen ?
Ich habe Mist gebaut ohne frage aber mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen ?
Lg m.m

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes, mit dem Sie verdeutlichen nur eine kurze Antwort zu wünschen, gerne wie folgt.

Da die frühere Trunkenheitsfahrt noch verwertbar im VZR gespeichert ist, gelten Sie als Alkoholwiederholer.

Dies führt zu einem Bußgeld von 1.000 EUR sowie 3 Monaten Fahrverbot. Ferner werden Sie, nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung, zur Beibringung einer MPU aufgefordert werden. Dies ist in Ihrem Fall obligatorisch. Ist diese negativ, wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen.

Ferner werden Sie im Rahmen der weiteren Probezeitsanktionen informiert, dass Sie freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen können.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion für Ergänzungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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