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Immobilienkauf Ausland

20. Januar 2006 12:57 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx


Hallo,

ich möchte in Ungarn eine Immobilie kaufen.

Dazu zwei fragen:

1. ist dieser Kauf bei deutschen Behörden meldepflichtig
2. fallen bei diesem Kauf in Deutschland Gebühren/Steuern an

vielen Dank

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wiefolgt beantworten möchte:

1. Beim Erwerb einer Immobilie im Ausland ist zu unterscheiden, ob es sich
- um einen Erwerb im Privatvermögen (z.B. Ferienhaus)
- oder eine betriebliche Investition handelt (z.B. Laden).

Da es derzeit in Deutschland keine Vermögenssteuer gibt, ist der Vorgang hier solange nicht relevant, als daraus keine steurepflichtigen Einnahmen erzielt werden. Wenn Sie das Haus zur Gewinnerzielung erworben haben, können diese sowohl in Deutschland als auch in Ungarn steuerpflichtig sein.


Außerdem sollte das Haus nur mit versteuertem
Geld erworben werden, denn die deutschen Finanzämter arbeiten mit den ausländischen Steuerbehörden zusammen, um mit Schwarzgeld gekaufte Immobilien zu entdecken (derzeit vermehrt in Spanien).

2. Für den Kauf selbst fallen keine Steuern in Deutschland an.

Beachten Sie bitte außerdem, dass Immobilienbesitz im Ausland immer zu Problemen führt, wenn man kein Testament gemacht hat. Denn dann kann es sein, dass das Haus nach ungarischem Recht vererbt wird. Auch kann in Ungarn Erbschaftsteuer anfallen zusätzlich zur deutschen Steuer.

Ferienhäuser sind also nicht immer ein Vergnügen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Für Nachfragen nützen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüssen

Nina Heussen
Rechtsanwältin

nheussen@weiler-rechtsanwaelte.de

Rückfrage vom Fragesteller 20. Januar 2006 | 14:45


Hallo,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Nun habe ich noch eine frage. Sollte ich Arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beantragen hätte mein Besitz im Ausland (Ferienhaus) auswirkungen auf die höhe des Arbeitslosengeldes?

vielen dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Januar 2006 | 10:31

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vermögen wird im Faller eines Anspruchs von Harzt 4 angerechnet bzw. werden Sie eventuell dazu aufgefordert, das Haus zu verwerten, bevor Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Wenn Sie nur vorübergehend arbeitslos sind, wird das nicht passieren.

Mit freundlichen Grüssen

Nina Heussen
Rechtsanwältin

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