Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst geht es darum, was Inhalt des Darlehensvertrages ist und ob dort etwas enthalten ist, wie das Darlehen verwendet werden darf.
Neben dem Darlehensvertrag selbst gibt es noch gesondert in aller Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen ebenfalls was enthalten sein kann.
Hier wäre es sehr gut, wenn Sie mir per E-Mail den Darlehensvertrag samt Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukommen lassen könnten. Dann kann ich das näher prüfen.
Ansonsten gilt:
Vereinbart werden kann z. B. folgendes:
Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
- der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Liquidität wesentlich sind;
- der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet usw.;
Sicherheiten jedoch müssen nicht wie hier gesteigert werden, allenfalls deren Bestand gesichert werden.
Außerdem können Sie noch eine Vertragsänderung erreichen, worauf sich auch die Bank einlassen sollte.
Solange es nicht um öffentliche Darlehen oder um gewerbliche Darlehen handelt, ist das an sich einfacher möglich und auch die Problematik einer zweckwidrigen Verwendung stellt sich nach meiner Erfahrung durchaus seltener.
Aber wie gesagt, in erster Linie kommt es auf den Inhalt des Vertrages an, siehe oben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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