Guten Tag!
Ich habe 200X ein Mehrfamilienhaus gekauft und saniert. Die Finanzierung wurde 2010 von der D-Bank übernommen, das entsprechende Darlehen ist noch nicht vollständig getilgt. Das Darlehen ist mit einer erstrangig eingetragenen Grundschuld zugunsten der D-Bank besichert. Zudem gibt es eine entsprechende Zweckerklärung.
Aktuell möchte ich das MFH und das Darlehen an eine GmbH & Co KG übertragen, die ich zu 100% halten würde, damit ich auf den aktuellen Verkehrswert abschreiben kann (sogen. Step-Up-Modell) und später nach Darlehenstilgung die Immobilie über die Vererbung der Anteile ggf. erbschaftssteuersparend an meine Kinder vererben kann.
Hierzu habe ich bei der D-Bank angefragt, begleitend habe ich der D-Bank eine persönliche Bürgschaft angeboten (welche sie faktisch allerdings bereits hat).
Auf Anfrage hat die D-Bank die Übertragung des Darlehens verweigert, weil sie "Baufinanzierungen ausnahmslos für private Darlehensnehmer/Eigentümer" anbietet.
Meine Fragen:
1. Im Darlehensvertrag und den AGB finde ich keinen juristischen Passus, auf dessen Basis die D-Bank die Übertragung der Darlehensnehmer-Eigenschaft verweigern kann. (Ausnahme: Änderungen des Darlehensvertrags nur in Schriftform.) Wo findet man eine solche vertragliche Klausel -- Darlehensvertrag und AGB sende ich gerne zu.
2. Wenn es eine solche Klausel nicht gibt, wie ist dann mein Recht als Kreditnehmer gegenüber der Bank - kann ich die Immobilie an die o.g. GmbH & Co KG verkaufen, aber das Darlehen weiterführen?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1. Es besteht kein Anspruch darauf den Darlehensvertrag beliebig auf einen anderen Darlehensnehmer zu übertragen. Das muss die Bank nicht explizit im Vertrag ausschließen.
2. Ja, das ist möglich. Die GmbH erhält dann aber nur ein belastetes Grundstück. Die Frage wäre dann auch zu welchem Preis die Übertragung an die Gesellschaft möglich ist, wenn das Grundstück von der Gesellschaft nicht lastenfrei erworben werden kann sondern Ihr Darlehen sichert.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Rückfrage vom Fragesteller24. Juli 2023 | 17:01
Sehr geehrte Frau Stadler,
guten Tag und Dank für die schnelle Antwort!
Hier meine Rückfrage = 2. Frage präzisiert: Wenn es eine solche Klausel nicht gibt, wie ist dann mein Recht als Kreditnehmer gegenüber der Bank - kann ich die Immobilie OHNE DIE ZUSTIMMUNG DER BANK an die o.g. GmbH & Co KG verkaufen, aber das Darlehen MIT MIR ALS DARLEHENSNEHMER weiterführen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt24. Juli 2023 | 19:14
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, das ist möglich. Für Ihr Vorhaben stellt sich aber die Frage, ob das in der Gesamtschau lohnt, weil das Grundstück dann belastet mit der Grundschuld übertragen wird und weniger wert ist als es ohne die Grundschuld wert wäre.