Gerne zu Ihrer Frage:
Wenn die Bank
1. Ihnen die rechtzeitige Lieferung des Formulars innerhalb eines Widerrufsrechts vertraglich schuldete,
2. die Verzögerung verschuldet bzw. zu vertreten hatte
3. dieses Verschulden kausal für die Kündigung des Baudarlehens ist
4. die Kausalkette sich fortsetzt, dass Ihr Widerruf jetzt verfristet ist
können Sie – vorbehaltlich einer weiterführenden Prüfung anhand sämtlicher Vertragsbestandteile im Original -
ggf. mit einem Schadensersatzanspruch in Höhe der „Nichtabnahmeentschädigung" aufrechnen bzw. – je nachdem, wie die Bank sich einlässt – einen Anspruch auf Freistellung haben.
Rein vorsorglich sollten Sie hilfsweise zu den obigen Ausführungen, der Kündigung widersprechen und den Widerruf Ihrerseits formgerecht erklären.
Denn Fristbeginn und -ablauf sind unter verschiedenen Aspekten gesondert zu prüfen, wofür der Darlehensvertrag, die AGB und die Beachtung der gesetzlich unabdingbaren Belehrungspflichten zu analysieren sind.
Beachten Sie deshalb, dass dies eine summarische Ersteinschätzung allein aufgrund Ihrer Angaben ist, die eine tiefer gehende Befassung mit der Sache durch einen Kollegen vor Ort nicht ersetzten kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 28.06.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vielen Dank!!!!!!
Gibt es eine Frist/Zeitraum in der ich den Grundschuld Antrag von meiner Bank bekommen muss?
Ist meine Bank vor Vertragsabschluss meines Darlehens verpflichtet das Grundbuch meines Grundstücks einzusehen?
Vielen Dank!!!!!!!!!
Ihre Nachfrage bezieht sich auf die sog. Nebenpflichten, welche die Vertragsparteien gegenseitig einzuhalten haben.
Die Bank hat den Grundschuldantrag unverzüglich (=ohne schuldhaftes Zögern) zu liefern. Wenn sie z.B. die Lieferung - aber auch andere Nebenpflichten - bewusst über die Frist Ihres Widerrufsrechts hinaus zögert, haben Sie die o.g. Rechte.
Mit freundlichen Grüßen
- Ihr
W. Burgmer
- Rechtsanwalt
Fortsetzung zu Ihrer Nachfrage:
Dasselbe gilt auch bei "billigender Inkaufnahme" oder nur einfacher Fahrlässigkeit der Bank (= Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt).
Denn gem. § 241 Abs. 2 BGB
kann schon ein nur beabsichtigter Darlehensvertrag beide Vertragspartner „zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten". Solche vertraglichen Nebenpflichten sind typischerweise Beratungs-, Aufklärungs- und Warnpflichten.