Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
in Anbetracht Ihres Wohnsitzes weise ich darauf hin, daß auf dieser Plattform grundsätzlich nur über in Deutschland geltendes Recht beraten wird. Nach deutschem Recht hätten Sie ein Widerrufsrecht für im Fernabsatz geschlossene Verträge, also auch für den Kaufvertrag über den Welpen. Das schweizer Recht sieht eine solche Widerrufsmöglichkeit soweit ich weiß leider (noch) nicht vor.
Sie werden sich daher entweder auf das Angebot des Händlers einlassen oder den Welpen behalten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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