Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ihr Mann müsste sich nur dann an den Kosten hälftig beteiligen, wenn er noch Miteigentümer wäre. Daran habe ich aber erhebliche Bedenken: der Hund lebt bei Ihnen und dem gemeinsamen Sohn und Sie übernehmen auch alle alltäglichen Kosten. Das kann durchaus als Übereignung verstanden werden. Warum sollte jemand, der den Hund nicht mehr bei sich hat, dauerhaft - lebenslang - für dessen Kosten aufkommen sollen?
Letztendlich werden Sie entscheiden müssen, ob Sie denHund behalten und für ihn aufkommen wollen oder ob Sie sich von ihm trennen. Die Annahme fortbestehender Miteigentümerschaft, obwohl über den Verbleib des Tieres eine Vereinbarung getroffen wurde ist., halte ich für rechtlich zumindest fragwürdig.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie angenehmere Auskunft geben kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
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