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Hundebelästigung

21. März 2006 19:02 |
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Nachbarschaftsrecht


Im Haus nebenan sind vor 3 oder 4 Jahren Nachbarn eingezogen, die insgesamt 12 Hunde haben.Im Haus sind Schlafplätze für die Hunde. Bei schönem Wetter sind die Hunde sehr viel draußen, davon 9 an der Grenze zu uns, davon sind 4 Hunde Bullterrier. Dass diese Hunde Lärm verursachen, ist wohl unbestritten. Auch ich habe einen Hund, bin also nicht hundefeindlich, aber mir wird der Lärm der Nachbarhunde oft zu viel. Nun habe ich die Nachbarin gebeten, ihre Hunde ruhiger zu halten, worauf sie mir zur Antwort gab, dass mein Hund genausoviel Lärm verursacht wie ihre 9 Hunde. Mein Hund lebt mit uns im Haus.
Wir wohnen hier im ländlichen Bereich, unsere Wohngegend ist Mischgebiet.
Muss ich den Lärm im kommenden Frühjahr und Sommer, wenn ich viel draußen bin, hinnehmen, oder kann ich daran etwas ändern.

Die Bullterrier haben den Zaun, den die Nachbarn beim Einzug errichtet haben, auch teilweise so beschädigt, dass ein Hund mit dem Kopf durch kann. Die Nachbarn reparieren den Zaun nicht.
Kann ich die Nachbarn auffordern, den Zaun zu reparieren?

Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,


vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:


Nach § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB Kann der Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Im Umkehrschluss heißt dies, dass bei einer wesentlichen Beeinträchtigung ein Unterlassungsanspruch gegeben sein kann.

Was „wesentlich“ in vorgenanntem Sinne ist, beschäftigt die Rechtsprechung mehrere tausend Mal im Jahr und kann je nach Gericht und Ortslage anders entschieden werden. Eine entscheidende Rolle spielt immer auch die Ortsüblichkeit des Lärms. Auf dem Dorf, wo man an Tiere gewöhnt ist, dürften höhere Hürden zu nehmen sein als in der Stadt, wenn es um den Nachweis der Erheblichkeit geht. Einen Richtwert bietet auch die Verwaltungsvorschrift "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm), welche die in der Nachbarschaft hinzunehmenden Belastungen bis zu den festgelegten Grenzwerten konkretisiert. Ob diese Grenzen bei Ihnen überschritten sind, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.

Da Sie auf dem Lande wohnen, haben Sie Tierlärm verstärkt hinzunehmen. Gleichwohl ist auch hier eine Grenze einzuhalten, die ich bei zwölf Hunden in unmittelbarer Nachbarschaft als überschritten ansehe. Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Nachbar das Gebelle seiner Hunde in zumutbarem Maße eindämmt. Was „zumutbar“ ist, liegt ebenfalls im Ermessen des Gerichts. Eine Schätzung kann ich hier nicht vornehmen. Jedenfalls müssten die üblichen Ruhezeiten meines Erachtens eingehalten werden.

Solange der Grenzzaun nur auf dem Grundstück des Nachbars steht, können Sie ihn zu einer Reparatur nicht auffordern.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern.




Mit freundlichen Grüßen



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