Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Grundsätzlich ist der sogenannte Wohngebrauch zulässig, also die ganz normale alltägliche Nutzung, welche allgemein üblich ist.
Sofern es sich bei der Beeinträchtigung im Hinblick auf die Nutzung Ihrer Wohnnung durch Ihre Nachbarn um eine nicht nur unwesentliche handelt, haben Sie hiergegen einen aus § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB
resultierenden Abwehr-/Unterlassungsanspruch.
Sie sollten Ihre Nachbarn daher nochmals schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, die Störungen zukünftig zu unterlassen.
Hierbei können Sie insbesondere auf ein Lärmprotokoll zurückgreifen, in welchem Art, Zeitpunkt, Dauer und Ausmaß der Geräusche festgehalten werden.
Im Vordergrund sollte vor allem stehen, dass das Ausmaß der Belästigung festgehalten wird.
Ich möchte Sie jedoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine Geräuscheinwirkung dann als unwesentlich angesehen wird, wenn sie ein durchschnittlicher Mensch nicht mehr als solche empfindet (BGH NJW 1982, 440
).
Hierbei muss eine Geräuschquelle zu einer spürbaren Verminderung an Wohnqualität führen, um einen Anspruch zu begründen.
Sollten Ihre Nachbarn hierauf nicht reagieren, sollten Sie die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Ihres Vertrauens in Erwägung ziehen, welcher Ihren Anspruch nochmals, letztlich auch gerichtlich, geltend machen kann.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte