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Hotel geschlossen

22. März 2016 09:21 |
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Reiserecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Muss ich die Reise antreten und ein Alternativhotel akzeptieren, wenn das ursprünglich gebuchte Hotel geschlossen ist?

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, ein Alternativhotel zu akzeptieren, wenn das ursprünglich gebuchte Hotel geschlossen ist. Sie in diesem Fall die Möglichkeit, entweder die Änderung der Reiseleistung anzunehmen oder vom Reisevertrag zurückzutreten, ohne dass hierfür Stornogebühren anfallen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Reise anzutreten und das Alternativhotel zu akzeptieren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Preisminderung, wenn das Alternativhotel nicht den gleichen Standard oder die gleiche Lage wie das ursprünglich gebuchte Hotel aufweist.

Guten Tag,
letzten Freitag fand ich durch Zufall herraus das unser Hotel, welches wir ab diesen Sonntag besuchen wollten, geschlossen hat :-(
Ich habe mit Absicht das Royal Atlantis Beach gebucht , da ich dieses mal mit unserem Jüngsten alleine dorthin fliegen möchte . Das Hotel hat nur 10 Zimmer und ist und aus dem letzten Urlaub bekannt. Nun habe ich mit dem Reiseveranstalter ab in den Urlaub Spezial telefoniert und ihm mitgeteilt das dass Hotel noch geschlossen hat. Auf meine Frage wie man mir ein Hotel verkaufen kann welches geschlossen ist, bekam ich keine Antwort. Nun prüft man den Fall. Das hilft mir jedoch nicht weiter. Ich weiss das es ein Schwesternhotel gibt, in welches ich aber nicht möchte ( zu groß 400 Zi ).
Der Reiseveranstalter hat mir KEINE Alternative angeboten und auf meine Frage ob ich kostenlos stornieren kann bekomme ich auch keine Antwort.
Die Hotline vertröstet einen nur und sagt : es müsse geprüft werden, sie wüssten nix von einer Schliessung des Hotels.
Bitte sagen sie mir ob ich die Reise antreten muss ??
Ob ich ein Alternativ Hotel akzeptieren muss ??
Vielen dank im Vorraus .
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Balk-Ehrich

22. März 2016 | 11:38

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ist das gebuchte Hotel tatsächlich geschlossen, so können Sie vom Reisevertrag kostenfrei zurücktreten.
Tatsächlich sollten Sie aber zunächst abwarten, ob das gebuchte Hotel auch tatsächlich geschlossen ist.Möglicherweise war das Hotel auch während der Wintermonate geschlossen und öffnet zum Wochenende, da ja die Osterferien und damit eine Hauptreisezeit beginnt.

Bietet Ihnen der Reiseveranstalter ein Alternativhotel an, so müssen Sie dieses nicht annehmen, sondern können auch vom Reisevertrag zurücktreten.
Ein Alternativhotel ist zudem nur dann eine echte Alternative, wenn es vergleichbare Reiseleistungen bietet, also ähnliche Zimmerzahl, Komfort, Ausstattung, etc.
Bietet es diese nicht, sondern möglicherweise schlechtere Bedingungen, so können Sie den Reisepeis mindern.

Ist das Hotel tatsächlich geschlossen und eine Alternative nicht in Sicht, so können Sie die Reise stornieren. Der Reiseveranstalter hätte dann zudem die Mehrkosten zu tragen, die bei erneuter, nun kurzfristiger Ersatzreisebuchung, anfielen.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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