Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ist das gebuchte Hotel tatsächlich geschlossen, so können Sie vom Reisevertrag kostenfrei zurücktreten.
Tatsächlich sollten Sie aber zunächst abwarten, ob das gebuchte Hotel auch tatsächlich geschlossen ist.Möglicherweise war das Hotel auch während der Wintermonate geschlossen und öffnet zum Wochenende, da ja die Osterferien und damit eine Hauptreisezeit beginnt.
Bietet Ihnen der Reiseveranstalter ein Alternativhotel an, so müssen Sie dieses nicht annehmen, sondern können auch vom Reisevertrag zurücktreten.
Ein Alternativhotel ist zudem nur dann eine echte Alternative, wenn es vergleichbare Reiseleistungen bietet, also ähnliche Zimmerzahl, Komfort, Ausstattung, etc.
Bietet es diese nicht, sondern möglicherweise schlechtere Bedingungen, so können Sie den Reisepeis mindern.
Ist das Hotel tatsächlich geschlossen und eine Alternative nicht in Sicht, so können Sie die Reise stornieren. Der Reiseveranstalter hätte dann zudem die Mehrkosten zu tragen, die bei erneuter, nun kurzfristiger Ersatzreisebuchung, anfielen.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Fachanwältin für Familienrecht