Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Nach Ihrer Schilderung haben Sie mit der beauftragen Firma keinerlei Stundenlohn oder anderweitige Vergütung vereinbart. In dem Fall git nach dem Gesetz in Ermangelung einer Taxe bei Elektrikern die ortsübliche Vergütung als vereinbart.
Erkundigen Sie sich daher am besten bei der IHK oder der Innung Elektrotechnik in Ihrer Stadt nach dem ortsüblichen Stundensatz inkl. der Anfahrtspauschalen. Die verlangten Preise erschienen auf den ersten Blick tatsächlich überhöht und das Ganze nach Ihrer Schilderung recht unseriös. Wenn man sich hier nicht einigt, müsste am Ende ein Schaverständiger klären, welcher Betrag hier ortsüblich ist.
Hinsichtlich des bestellten Produkts kann es natürlich nicht sein, dass Sie dies bezahlen sollen, der Elektriker es aber nicht bei Ihnen lässt. Ohne Erhalt des Produkts müssen Sie dies natürlich auch nicht bezahlen. Im Falle eines rechtsstreits köme es dann auf die Aussage des offenbar angestellten Elektrikers an, der glaubhaft darlegen müsste, dass er das Teil bei Ihnen gelassen hat.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und wünsche Ihnen, dass Sie sich am Ende auf einen vernünftigen Preis einigen können.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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