Sehr geehrter Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst teile ich Ihnen mit, dass eine abschließende Bewertung der Rechtslage ohne Einblick in die Vertragsunterlagen nicht vorgenommen werden kann. Ich werde Ihnen einen Überblick über die Rechtslage geben.
Wenn Sie und Ihr Exmann den Darlehensvertrag unterschrieben haben, sind Sie beide Vertragspartner und damit Gesamtschuldner, d.h. Sie beide schulden der Bank die volle Darlehenssumme, vgl. § 421 BGB
.
Der Gläubiger, d.h. die Bank kann sich aussuchen, wen von Ihnen beiden sie in Anspruch nimmt. Der Schuldner, der zur Zahlung herangezogen wird, hat gegen den anderen Schuldner einen Ausgleichsanspruch, vgl. § 426 BGB
.
Anders wäre dies nur, wenn Abweichendes vertraglich vereinbart worden wäre. Dies wäre der z.B. der Fall, wenn sich Ihr Exmann bereit erklärt hätte, das Darlehen alleine abzubezahlen oder wenn er Ihnen weniger Unterhalt gezahlt und stattdessen das Darlehen getilgt hätte. Ob dies so war, ergibt sich nicht aus der Sachverhaltsschilderung. Ich vermute, dass keine solche Regelung getroffen wurde, da Sie schreiben, dass Sie beide das Darlehen nach der Scheidung zurückgezahlt haben.
Da Ihr Ex das Haus auch nicht mehr alleine bewohnt, kann auch nicht von einem alleinigen Vorteil durch ihn ausgegangen werden.
Hinsichtlich des Ausgleichsanspruches Ihres Mannes gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB
. Diese beginnt nach § 199 BGB
mit der Entstehung des Anspruchs und der entsprechenden Kenntnis Ihres Mannes von den anspruchsbegründenden Umständen. Hiervon ist auszugehen.
Wenn das Darlehen nicht gekündigt wurde und Ihr Mann das Darlehen weiterhin monatlich getilgt hat, gilt Folgendes:
Indem Ihr Mann alleine die Darlehensraten an die Bank zahlte, obwohl Sie dazu ebenso verpflichtet gewesen wären, hat er einen Ausgleichsanspruch gegen Sie.
Sie teilen nicht genau mit, ab wann Sie die Zahlungen eingestellt haben und bis wann Ihr Mann die Darlehensraten alleine beglichen hat. Ich gehe hier davon aus, dass Ihr Mann die Darlehensraten pünktlich gezahlt hat. Darlehensraten, die Ihr Ex-Mann bis zum 31.12.2011 geleistet hat, sind verjährt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Ihr Ex seinen Anspruch nicht bereits gerichtlich geltend gemacht hat.
Alle Zahlungen Ihres Mannes ab dem 01.01.2012, wären noch nicht verjährt, d.h. für diese kann er von Ihnen noch einen Ausgleich fordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lindner
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