Grunddienstbarkeit Rechterangfolge
vom 27.1.2023
für 60 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Hallo, wir haben Grunddienstbarkeiten (Geh, Fahr und Leitungsrecht), für unser Hinterliegergrundstück(A) auf den privaten Zufahrtsgrundstücken(B,C) im Grundbuch eintragen lassen. Soweit auch alles in Ordnung, Baulasten haben wir auch. Zur Absicherung haben wir gesagt, dass alle Grunddienstbarkeiten für uns in der Rangfolge in Abteilung III auf Nr1 stehen. Was in meinen Augen eigentlich Standard s ...