Niessbrauch und Eigentümerhaftung
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Drei (erwachsene) Kinder haben vor einigen Jahren 3 Häuser überschrieben bekommen (im Wege der vorweggenommenen Erbfolge), bei deren Übertragung aber gleichzeitig ein Niessbrauchsrecht für den Vater eingerichtet wurde (mit Vertrag). Die Häuser sind alle Mietshäuser mit jeweils mehreren Einheiten (4-5 Einheiten pro Haus). Der Niessbrauch für den Vater erstreckt sich auf alle Einnahmen von den Miet ...