Unvermietbarkeit durch Mangel am Gemeinschaftseigentum
vom 13.2.2024
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Hallo, ich bin Eigentümer eines Ladenlokals, bestehend aus einem Verkaufsraum im EG und ein Lagerraum mit WC und Kaffeeküche im UG. Durch die starken Regenfälle im Herbst hat sich gezeigt, dass eine Aussenwand im UG nicht ausreichend dicht ist und durchfeuchtet wurde. Das Ladenlokal ist in diesem Zustand nicht vermietbar, da neben der hohen Luftfeuchte (Lagerraum) auch ein Problem mit Schimmelbil ...