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Wertminderung durch Hochwasergefahr und Nutzungsdauer

17. Januar 2024 13:08 |
Preis: 70,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Guten Tag,
im Zuge einer Erbschaft müssen Wir den Wert mehrerer Grundstücke und Gebäude angeben.
Hierzu drei Fragen:

- Inwiefern mindert die Nutzungsdauer den Wert eines selbst bewohnten Wohngebäudes? (Baujahr 2003, nach kurzer Internetrecherche konnte Ich eine Faustregel von 1% Minderung p.a. finden, ist das korrekt?)

- Inwiefern mindert die Lage im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet den Wert eines Gebäudes und/oder Grundstückes? Die besagten Grundstücke waren von den Überschwemmungen an der Elbe 2002, 2006, und 2013 sehr stark betroffen (2002 15cm im 1. OG, 2006 20cm im UG, 2013 1m im UG)

- Eines der betroffenen Grundstücke ist derzeit Verpachtet. In im Rahmen der Pacht wurden die anliegenden Kiesvorkommen abgebaut, stand heute wird das Tagebauloch verfüllt. Das Grundstück wird nach Ende der Arbeiten als Landw. Nutzfläche an uns zurückgegeben. Ein finaler Rückgabetermin steht noch nicht fest. Das Sächsische Bodenrichtwertportal (BORIS) gibt für dieses Fluhrstück keinen Bodenrichtwert an. Ein nahegelegenes Feld wird mit 0,80€/m² angegeben, nahegelegenes Unland mit 0,25€/m². Welcher Bodenrichtwert ist hier realistisch?

Danke und freundliche Grüße, G. Mühlbauer

17. Januar 2024 | 15:13

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

1. Die Nutzungsdauer eines Gebäudes kann tatsächlich den Wert beeinflussen. Die von Ihnen genannte Faustregel von 1% Wertminderung pro Jahr ist ein gängiger Richtwert, allerdings kann dieser je nach Zustand und Art des Gebäudes variieren. Es ist daher ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um eine genaue Bewertung vornehmen zu lassen.

2. Die Lage eines Grundstücks in einem Überschwemmungsgebiet kann den Wert erheblich mindern. Hierbei spielen Faktoren wie die Häufigkeit und Schwere der Überschwemmungen, die daraus resultierenden Schäden und die damit verbundenen Risiken eine Rolle. Auch hier kann ein Sachverständiger eine genaue Bewertung vornehmen.

3. Bei der Bewertung eines verpachteten Grundstücks, auf dem Kiesabbau stattfindet, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem der Zustand des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten, die zukünftige Nutzbarkeit und die Lage. Der Bodenrichtwert kann hierbei als Anhaltspunkt dienen, allerdings sollte auch hier ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um eine genaue Bewertung vorzunehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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