Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
1. Die Nutzungsdauer eines Gebäudes kann tatsächlich den Wert beeinflussen. Die von Ihnen genannte Faustregel von 1% Wertminderung pro Jahr ist ein gängiger Richtwert, allerdings kann dieser je nach Zustand und Art des Gebäudes variieren. Es ist daher ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um eine genaue Bewertung vornehmen zu lassen.
2. Die Lage eines Grundstücks in einem Überschwemmungsgebiet kann den Wert erheblich mindern. Hierbei spielen Faktoren wie die Häufigkeit und Schwere der Überschwemmungen, die daraus resultierenden Schäden und die damit verbundenen Risiken eine Rolle. Auch hier kann ein Sachverständiger eine genaue Bewertung vornehmen.
3. Bei der Bewertung eines verpachteten Grundstücks, auf dem Kiesabbau stattfindet, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem der Zustand des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten, die zukünftige Nutzbarkeit und die Lage. Der Bodenrichtwert kann hierbei als Anhaltspunkt dienen, allerdings sollte auch hier ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um eine genaue Bewertung vorzunehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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