Verkaufsnebenkosten
vom 6.4.2024
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich besitze ein Haus, das ich verkaufen möchte. Ein Interessent machte mir ein Angebot, das beinhaltet, dass alle Verkaufsnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Makler) auf den ursprünglichen Kaufpreis ,(Nettokaufpreis) addiert werden, und dieser neue Bruttokaufpreis im Kaufvertrag als Kaufpreis des Objektes ausgewiesen wird. Angeblich möchte der Käufer das so haben, damit die finanzierende Ba ...