Maklerhonorar und MWSt
vom 11.8.2024
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Bei einem Wohnungsverkauf habe ich folgende Vereinbarung mit dem Makler schriftlich getroffen: "...wird die vom Verkäufer zu zahlende Provision pauschal festgelegt und beträgt 5950,- EUR (einschließlich 19 % MWSt)". ==> Ich bin davon ausgegangen, dass die MWSt dann in diesem Betrag enthalten ist. Jetzt erhalte ich eine Rechnung über 5950 EUR zzgl. MWSt 1130,50 EUR, also insgesamt 7080,50 EUR. Ist ...