Sehr geehrte Fragestellern,
Ihre Anfrage beantworte ich gern aufgrund der gemachten Angaben wie folgt:
1.
Ihre Anteil am Haus können Sie zu jederzeit an Ihren Mann verkaufen bzw. überschreiben (ich nehme an, dass hiermit eine Schenung gemeint ist.
2.
Weiterhin können Sie auch mit Ihrem Mann eine Vereinbarung treffen, dass dieser dann hierfür die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Banken und so weiter allein übernimmt.
3.
Ihre interne Vereinbarung wirkt allerdings nicht gegenüber der Bank. Sofern Sie BEIDE den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften Sie auch BEIDE gegenüber der Bank als Gesamtschuldner bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens. Gesamtschuldner bedeutet, dass die Bank im Falle einer Kündigung des Darlehensvertrages (z.B. aufgrund Zahlungsverzug) grundsätzlich berechtigt ist, die gesamte Restsumme von jedem Darlehnsnehmer komplett zu fordern.
4.
Einen Anspruch auf Zustimmung der Bank auf Abänderung der Kreditverträge besteht nicht.
Ich hoffe, Ihre Anfrage damit hinreichend beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Unklarheiten oder Nachfragen die Möglichkeit der kostenlosen Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
J. Dehe
Rechtsanwältin
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