In Beantwortung Ihrer Frage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
1.) Der Mietkaufvertrag ist eine Mischung aus Mietvertrag und Kaufvertrag über eine Immobilie, wobei dem Mieter das Recht (die Option) eingeräumt wird, die Immobilie nach einiger Zeit zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Gewöhnlich werden dabei bereits erbrachte und im Regelfall überhöhte Mietzinsleistungen auf den Kaufpreis angerechnet. Der Mietkaufvertrag unterliegt wie der direkte Kaufvertrag der Beurkundungspflicht durch einen Notar.
Will heißen: Sie zahlen "mehr" als die übliche Miete. Dieses "Mehr" wird auf einen vorher vereinbarten Kaufpreis (unter Beachtung von Zinsen) angerechnet.
2.) Die Ausgestaltung des Vertrages richtet sich in der Regel nach steuerlichen Aspekten. Insofern kann keine pauschalisierte Antwort gegeben werden. Der jeweilige Einzelfall hinsichtlich Käufer- und Verkäufersituation ist entscheidend. Da eine notarielle beurkundung erforderlich ist, wird der Notar bei der Ausgestaltung gemäß Ihren Vorstellungen behilflich sein.
3.) Der Eigentumsübergang der Immobilie findet in der Regel nach vollständiger Kaufpreiszahlung statt. Die Rechte des Verkäufers bis zum Zeitpunkt der EIgentumsübertragung sind im jeweiligen Einzelfall verhandelbar. In der Regel bedingt sich der Verkäufer aus, dass der Käufer die Immobilie bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs in einem werthaltigen Zustand zu halten hat.
4.) Das ist ein Rechenexempel, je nach Konditionen des alten Kreditvertrags. Gegebenenfalls kann es in der momentanen Niedrigzinsphase für Sie günstiger sein einen neuen Kredit abzuschließen.
Ihre Fragen entnehme ich einen grundlagenden Informationsbedarf. Sie sollten sich deshalb unbedingt juristische und steuerliche Rat einholen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Filler
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