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Harz 4 und Rente

| 7. Januar 2008 19:30 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Mein Mann bekommt eine Rente von 628€ netto und ich bekomme anteilig Harz 4, warum wird die Rente voll angerechnet. Würde mein Mann arbeiten bekämen wir einen Freibetrag, warum bei der Rente nicht? Mit freundlichen Grüßen und Dank

7. Januar 2008 | 19:59

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

der Freibetrag ist in <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__30.html" target="_blank" style="color:#486182">§ 30 SGB 2</a> geregelt. Nach dieser gesetzlichen Regelung ist er ausdrücklich nur für Erwerbstätige vorgesehen. Er gilt auch nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Der Freibetrag soll ein Anreiz darstellen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder fortzuführen, deshalb gibt es ihn nicht für andere Einkommensarten.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


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