Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
der Freibetrag ist in <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__30.html" target="_blank" style="color:#486182">§ 30 SGB 2</a> geregelt. Nach dieser gesetzlichen Regelung ist er ausdrücklich nur für Erwerbstätige vorgesehen. Er gilt auch nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Der Freibetrag soll ein Anreiz darstellen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder fortzuführen, deshalb gibt es ihn nicht für andere Einkommensarten.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
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Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
7. Januar 2008
|
19:59
Antwort
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