Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist für Sie sicherlich wenig verständlich, aber tatsächlich Gesetz.
Denn besteht für denselben Zeitraum ein Anspruch auf eine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung, greift § 93 SGB VI
ein:
Danach wird die Rente aus der Rentenversicherung gekürzt, wenn beide Renten zusammen einen bestimmten Grenzbetrag überschreiten.
Dieser Grenzbetrag liegt beu 70 % von 1/12 des Jahresarbeitsverdienstes, aus dem Unfallrente errechnet wurde.
Daher kommt es auf die Höhe der Reten an.
Wird mit der Addition der Grenzbetrag überschritten, wird die Leistung aus der Rentenversicherung dann reduziert.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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meine Nachfrage: Gibt es keine Möglichkeit die volle Rente zu kriegen, ich finde dies als grosse Gemeinheit.
Irgend ein Schlupfloch wird es doch geben.
Bitte helfen Sie mir ...
schöne Grüsse
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich kann durchaus nachvollziehen, wenn Sie das als große Gemeinheit empfinden.
Aber leider ist die Gesetzgebung ganz eindeutig und wird auch von der Rechtsprechung bestätigt.
Es gibt als kein legales Schlupfloch.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle