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Hartz4 Studium Private Krankenversicherung

4. Juli 2011 19:04 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


19:55

Folgender Sachverhalt:

Zur Zeit ist es so, dass meine Ehefrau arbeitet, ich arbeitlos bin und wir ALG II als Aufstockung beziehen. Dabei bin ich bei meiner Frau gesetzlich familienversichert. Ab Oktober 2011 werde ich ein Studium beginnen und daher Bafög beziehen. Der Bezug von ALG II endet daher wegen Wegfall der Bedürftigkeit. Ich werde mich privat krankenversichern aufgrund der besseren Leistungen und nicht in der Familienversicherung bleiben und mich daher von der GKV befreien lassen.

Uns erwartet jedoch wahrscheinlich im Februar 2012 ein Kind weswegen meine Frau inkl. mir und meinem Kind als Bedarfsgemeinschaft wieder auf ALG II Leistungen angewiesen sein wird.

Meine Frage:

1. Muss das Jobcenter nun für meine private Krankenversicherung zahlen obwohl ich prinzipiell familienversichert sein könnte, d.h. gibt eine Regelung die die gesetzliche Familienversicherung im Rang vor die PKV stellt. Oder ist dies irrelevant, da ich VOR Bezug von ALG II PKV versichert bin. Bitte auch um Rechtssprechungsangaben, Gesetze etc.

4. Juli 2011 | 19:17

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Ihr Annahme, dass mit Studiumaufnahme "wegen Wegfall der Bedürftigkeit" der Bezug von ALG II endet, ist falsch.

Studenten, deren Studium dem Grunde nach nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert wird (also, die BAFöG erhalten oder erhalten können) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (§ 7 Abs. 5 SGB II ).

Daher werden Ihre Beiträge zur Krankenversicherung vom Jobcenter nicht übernommen (weder private noch gesetzliche Krankenversicherung), wenn Sie studieren.

Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können, hoffe jedoch, Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 4. Juli 2011 | 19:52

Es wird so sein, dass meine Frau, die nicht Student ist den neuen Antrag auf ALG II stellen wird und ich daher zur Bedarfsgemeinschaft zähle. Mein Bafög wird natürlich angerechnet und ich wollte im Prinzip nur wissen ob meine PKV Beiträge dann zum Bedarf zählen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Juli 2011 | 19:55

Sehr geehrter Fragesteller,
Sie werden nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen, wenn Sie Student sind. Sie sind sozusagen transparent.

Ich hoffe, damit die Nachfrage beantwortet zu haben.
MfG
Grueneberg

ANTWORT VON

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