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Haftung bei Liquidation

28. Januar 2009 10:16 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andrej Greif

Falls eine GmbH & Co. KG i.L. von Firma x. noch beliefert wird, wer haftet für eventl. Forderungsausfälle der Firma x?

Sehr geehrte(r) Fragesteller/in,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Nun zu der von Ihnen gestellten Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Bei einer GmbH & Co. KG mit dem Zusatz i.L. handelt es sich um eine Gesellschaft, die sich in Liquidation (Abwicklung) befindet. Ziel der Liquidation ist die Auflösung der Gesellschaft.

Soweit die GmbH & Co. KG i.L. Vertragspartner der Firma x ist, hat die GmbH & Co. KG i.L für die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verbindlichkeiten einzustehen. Innerhalb der GmbH & Co. KG i.L. haftet grundsätzlich der Komplementär. In dem von Ihnen geschilderten Fall die GmbH.

Berücksichtigt werden muss, dass die GmbH & Co. KG i.L. grundsätzlich solange nicht beendet werden darf, soweit noch Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern offen sind.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrej Greif
Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Schulze & Greif
Partnerschaftsgesellschaft
Zwickauer Straße 154
09116 Chemnitz

Tel.: 0371/433111-0
Fax: 0371/433111-11

E-Mail: info@schulze-greif.de
www.schulze-greif.de

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