Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Minderjähriger Sohn möchte von Mutter wegziehen

22. Mai 2025 21:26 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Wohnortwechsel eines 17-jährigen

Mein Sohn bald 17-jähriger Sohn möchte zum Schuljahrwechsel die Wohnung der Mutter verlassen und zu mir ziehen. Meine Ex-Frau und ich teilen uns das Sorgerecht. Der ältere Sohn ist bereits vor einem Jahr zu mir gezogen und studiert hier.

Frage: falls sich die Kindesmutter gegen den Aus- bzw. Umzug und Schulwechsel stellt, an wen wende ich mich - direkt an das Familiengericht bzw. gibt es einen Antrag oder geht das dann nur über einen Anwalt? Und: ist die Mutter unterhaltspflichtig für beide Kinder, wenn sie bei mir leben?

22. Mai 2025 | 21:55

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie müssen sich dann zunächst an das Jugendamt wenden.

Erst wenn es dort zu keiner Einigung kommen sollte, ist das Familiengericht einzuschalten.

Der Wille des Sohnes wird dann entscheidend sein.

Das Gericht wird dann dem Wunsch entsprechen, sofern das Kindeswohl dem nicht entgegen steht.

Die Kindesmutter wäre dann auch zur Unterhaltszahlunegn verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER