Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich werden alle Schenkungen der vergangenen 10 Jahre berücksichtigt. D.h. auch solche Schenkungen, die durch eine Abweichung von tatsächlicher Miete und ortsüblicher Miete entstanden sind.
Da es sich in Ihrem Falle jedoch um Familienangehörige ist zu prüfen, ob es sich bei der verminderten Miete um Schenkungen handelt, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wurde; 2330 BGB.
Eine solche sittliche Pflicht könnte sich beispielsweise daraus ergeben, dass Ihre Nichte Ihre Eltern gepflegt oder anderweitig unterstützt hat. Dabei handelt es sich aber immer um eine Entscheidung des Einzelfalls und kann daher nicht pauschal beurteilt werden.
Hinsichtlich der Nebenkosten kann jedoch grundsätzlich nicht von einer Schenkung ausgegangen werden, da das gesetzliche Leitbild die Übernahme der Nebenkosten durch den Vermieter vorsieht und nur durch vertragliche Vereinbarung eine Übernahme durch den Mieter vereinbart werden kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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Nein, meine Nichte hat meine Eltern nicht gepflegt.
1. ist Sie mit 19 Jahren Mutter von Zwillingen geworden und hatte keine Zeit
2. haben meine Eltern für Sie vieles unternehmen müssen
Nur aus Gutmütigkeit haben meine Eltern Ihr die Wohnung zur Verfügung gestellt. (haben sich hinterher nur geärgert)
3. Haben meine 3 Brüder ebenfalls für ein paar Euro
in den Häusern gewohnt.
4. Da Mädchen in unserer Familie nichts zählten,wurde mir ein kurzfristiges Bewohnen einer Wohnung (8 Monate-da Eigentumswohnung noch nicht fertig war) verwehrt.
4. Sparbücher für die Enkel wurden angeschaft und gut bestückt. Meine Kinder sind immer leer ausgegangen.
Also habe ich wie schon immer die schlechteste Ausgangsposition. (schlechte Karte gezogen. Nur Schulden als Rentnerin mit ca. 700€ Rente.)
Welche Möglichkeiten bleiben mir noch ???
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Ihre Eltern in den letzten 10 Jahren vor dem Tode des Letztverstorbenen Werte verschenkt haben, können Sie Ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Beschenkten geltend machen; §§ 2325
, 2326
, 2329 BGB
.
Dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihre Wahl mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -