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Grundbuchübertragung - Missbrauch

| 21. Mai 2013 20:13 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
meine Großmutter hat 2 Söhne x und y.
x ist ein Betrüger (mehrfach vorbestraft und aktuell wg. Betruf zu 2,5 Jahren Haft verurteilt, aber er ist (leider) noch nicht in Haft) und y ist ganz normal (mein Vater) :-)
Sie (meine Großmutter) ist seit ca. 2-3 Jahren schwer dement krank und war bis 01/2013 in einem Pflegeheim. Ihr gehört in einer Kleinstadt ein Haus mit Grundstück (ca. 2500qm), also im Grundbuch war es auf sie eingetragen.
Nun hat Sohn x sie einfach so aus dem Pflegeheim zu sich nach Hause geholt und sie dazu gebracht bei einem Notar das Grundstück mit Haus den Söhnen (2 Söhne, volljährig) von Sohn x (also meine Cousins) zu überschreiben. Sie kann meiner Meinung nach geistig solch eine Entscheidung nicht mehr einschätzen und x hat ihr gesagt er will sie nun wieder in "ihrem" Haus pflegen.
(So hat er sie wohl dazu gebracht dies zu unterschreiben)

Ebenso gab es bis dato eine Vorsorgevollmacht für beide Söhne, die nun aber auch widerrufen wurde (auf Initiative von Sohn x) und so umgeschrieben wurde dass nur Sohn x (also der Betrüger) eine alleinige Vollmacht hat.

Kann man so eine Grundbuchübertragung noch stoppen ? Lt. eigener Recherche ist es noch nicht fest eingeschrieben ... Brauche ich einen Anwalt dafür ? Ihre Ärzten würde den Geisteszustand bestätigen ... Wie kann ich die stoppen ?

Kann man auch so eine Vollmacht quasi "stoppen" ?

Danke für schnelle Hilfe :-)

21. Mai 2013 | 21:22

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Notar, der den Übertragungsvertrag an die Cousins beurkundet hat, hat sich vor Beurkundung des Vertrages von der Geschäftsfähigkeit der Beteiligten zu überzeugen. Bei Bedenken gegen die Geschäftsfähigkeit Ihrer Großmutter hätte der Notar den Vertrag nicht beurkunden dürfen.

Um diese Übertragung überhaupt noch angreifen zu können, müsste beim Betreuungsgericht am aktuellen Wohnsitz Ihrer Großmutter angeregt werden, einen gesetzlichen Betreuer für die Großmutter zu bestellen.

Dies sollte damit begründet werden, dass die Großmutter an Demenz erkrankt ist und ein Vorsorgebevollmächtigter hier versucht, durch Widerruf der Vorsorgevollmacht für Ihren Vater und Übertragung der Vermögenswerte auf seine eigenen Kinder, sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen.

Das Betreuungsgericht wird dann prüfen, ob Ihre Großmutter noch geschäftsfähig ist und ob sie eines gesetzlichen Betreuers bedarf. Sollte ein gesetzlicher Betreuer für Ihre Großmutter eingesetzt werden, so könnte dieser den Übertragungsvertrag an die Cousins wegen fehlender Geschäftsfähigkeit der Großmutter anfechten und damit rückabwckeln.

Sohn X hätte mit Einrichtung der Betreuung dann auch keinen Zugriff mehr auf die Vermögenswerte der Großmutter.

Soweit der Widerruf der Vorsorgevollmacht zu Gunsten Ihres Vaters durch eine notarielle Erklärung erfolgt sein sollte, wäre parallel dazu Kontakt zum Notar aufzunehmen und unter Hinweis auf die vermutete Geschäftsunfähigkeit der Großmutter die Wirksamkeit des Widerrufs anzufechten.

Ratsam wäre es, sich bereits jetzt von den Ärzten der Großmutter den aktuellen Gesundheitszustand und deren Einschätzung zur Geschäftsfähigkeit attestieren zu lassen. Diese Atteste könnten dann dem Betreuungsgericht als auch dem Notar vorgelegt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 21. Mai 2013 | 21:28

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