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Grabpflege in Rechnung stellen?

9. August 2007 12:28 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte/r Rechtsanwalt/anwältin

Seit meiner Kindheit werde ich durch meine älteren Brüder besonders was das finanzielle betrifft ständig übervorteilt. Meine Brüder nehmen mich nicht für voll. Schriftlich kann ich mich gut ausdrücken, doch aufgrund meiner psychischen Erkrankung tu ich mich schwer adequat verbal auszudrücken. Nachdem unsere Eltern verstarben und das Elternhaus verkauft wurde, haben mir meine Brüder horende Rechnungen bezüglich des Entrümpelns, Malerarbeiten und anderem an mich gestellt. Dagegen habe ich bisher nur ein Trinkgeld für die Grabpflege bekommen, obwohl ich eine gelernte Fachkraft bin. Darf ich laut Gesetz gleichermaßen die Arbeitszeit die ich bei der Grabpflege geltend machen, sowie meine Brüder ihre Arbeitszeit mir schriftlich geltend gemacht haben im Bezug der Malerarbeiten, etc.?
Anbei ist ein Briefentwurf, bei dem ich Sie bitte mir Ausbesserungen, bzw. Vorschläge zu machen:

„Lieber X,

Insgesamt habe ich von Frühling 2003 bis November 2006 die Grabpflege durchgeführt. Dafür habe ich bisher von Euch ein Honorar von nur € 100 insgesamt erhalten. Anfangs 2007 bat ich Euch das Grab vorrübergehend, bis es mir wieder besser geht, weiterzupflegen. Tatsächlich wurde aber das Grab seither von Euch nicht angemessen weitergepflegt.

Nun bekam ich von Euch eine Aufstellung die auch eine reine Arbeitszeitsvergütung von Euro 2.500 betreffend Vorbereitung zum Verkauf des Hauses vorsieht.

Mit wieviel Euro pro Stunde Arbeitszeit habt ihr Euch bei der Arbeitszeit bedacht?

Insgesamt fielen bisher bei mir weit aus mehr als großzügig runtergerechnete 800 Stunden reine Arbeitszeit für die Grabpflege an.

Mit wieviel Euro pro Stunde wollt ihr mich bedenken? Immerhin habe ich eine fachliche Ausbildung als Landschaftsgärtner über zweieinhalb Jahre lang hinter mir.

Ich möchte auch daraufhinweisen daß ein Auftrag an mich von Euch für die Grabpflege, erging.

Um eine detaillierte Beantwortung aller meiner Fragen in Schriftform wird gebeten.

Gruß

Y“

und habe ich dabei irgendwelche Fehler gemacht? Wie könnte ich es sonst besser formulieren? - hoffentlch können Sie mir helfen,

vielen Dank

9. August 2007 | 14:15

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Wenn Ihre Brüder Ihnen eine Rechnung stellen, können Sie im Gegenzug auch eine Vergütung für Ihre Tätigkeit verlangen. Daher sollten Sie die Bezahlung der Rechnung mit dem Hinweis auf diesen Anspruch verweigern und aufrechnen. Welchen Stundensatz Sie ansetzen können, vermag ich im Rahmen dieser Online-Beratung nicht angemessen zu beurteilen, doch werden Sie sicher auf einen Betrag kommen, der über der Forderung der Brüder liegt. Insofern können Sie auch eine Gegenrechnung aufstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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