Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt.
Vorab bitte ich zu beachten, daß augrund des Einsatzes und der Kürze der Sachverhaltsdarstellung nur eine generelle Beantwortung Ihrer Frage möglich ist, die die Einschaltung eines Steuerberaters oder Fachanwaltes für Steuerrecht nicht ersetzen kann.
Steuermindernde Anlagen, bzw. Finanzanlagen mit entsprechenden Verlustzuweisungen stellen geschlossene Fonds dar. Hierbei variieren die Anlageformen in den jeweiligen Bereichen wie Windkraftanlagen, Schiffsfonds und Immobilienfonds. Diese Anlageform ermöglicht in der Anfangszeit eine Verlustzuweisung, während in der Folgezeit entsprechende Zinsen ausgeschüttet werden.
Komplexe Anlagenformen hingegen sind nicht mit entsprechenden Verlustzuweisungen ausgestattet, sondern sollen durch derivative Instrumente mögliche Verlustrisiken minimieren. Entsprechende Anlagen in Optionsschein, Hedgefonds, oder Aktienderivate sind nicht darauf ausgerichtet Verluste auszuweisen.
Anbei noch eine neue Anlageform (Fonds) mit entsprechender Verlustzuweisung:
Der Anleger tritt einer Kommanditgesellschaft bei, welche eine Asset Linked Note (Schuldverschreibung mit Garantiecoupon und zusätzlich variablen Bonuszinssatz) erwirbt, die neben einem festen jährlich zahlbaren Zins auch eine Bonusverzinsung vorsieht.
Diese Bonusverzinsung ist hierbei abhängig von der Performance des Underlyings. Der Notekauf wird dabei auf KG-Ebene zu einem über die gesamte Laufzeit fixierten Zinssatz vollständig Fremdfinanziert und entspricht dem 30-fachen der Beitrittsumme. Das Darlehen wird zu einem vereinbarten Disagio in Höhe von 5% ausgegeben, welches somit ebenfalls fremdfinanziert ist.
Die entsprechenden Zinszahlungen sind vorschüssig fällig, wobei die Zinsvorauszahlung für das erste Jahr der Einzahlung des Anlegers in die KG entspricht. Die Differenz zwischen dem jährlichen Darlehenszins und dem jährlichen Festzins der Note wird jeweils über eine Erhöhung des Darlehens finanziert.
Dabei ermöglicht die Fondskonzeption und die Steuergesetzgebung dem Anleger sowohl die Zinsaufwendungen als auch das Disagio als Werbungskosten geltend zu machen und somit ein negatives steuerliches Ergebnis von über 250% der Einlage zu realisieren. Zur Verdeutlichung lässt sich folgendes Zahlenbeispiel aufführen: Bei einer Beteiligung von 20.000 Euro wird dem Anleger auf KG-Ebene ohne persönliches Haftungsrisiko ein Darlehen von 631.579 Euro gewährt, wovon 600.000 Euro, also das 30-fache der Einlage für den Notekauf verwendet werden und 5%, also 31.579 Euro dem Disagio entsprechen.
Wie oben bereits erwähnt, beträgt die Einlage des Anlegers in Höhe von 20.000 Euro dem vorschüssig fälligen Zinsanteil. So ergeben die Zinsaufwendungen im Beitrittsjahr und das Disagio einen Verlust in Höhe 51.579 Euro, was einem negativen steuerlichen Ergebnis von ca. 258% der Einlage für das Jahr 2006 entspricht.
Allerdings ist für eine solche Anlageform, möglicherweise die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich, da es nicht zum laufenden Geschäft gehört, des weiteren empfehle ich bei der Auswahl entsprechender Anlageform die Beiziehung eines Kollegen oder Steuerberaters.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
28. August 2006
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20:18
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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