Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Die Ansicht des Herstellers ist zutreffend. Die Gewährleistungsansprüche nach § 437 BGB
richten sich gegen den Verkäufer der Sache, da dies Rechte aus dem Kaufvertrag (§ 433 BGB
) sind. Einen Kaufvertrag haben Sie aber nur mit dem Verkäufer (Fa. K.) geschlossen, nicht aber auch mit dem Hersteller.
II. „Ungünstig“ ist es hier, dass Sie den Kassenbon nicht mehr haben, da Sie nun kaum den Tag des Kaufs und somit einen – etwaigen – noch bestehenden Gewährleistungsanspruch werden nachweisen können. So wird Ihnen wahrscheinlich nur die Möglichkeit verbleiben, den Verkäufer im Wege der Kulanz um Nachbesserung bzw. Ersatz zu bitten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 22.05.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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