Anwendung RVG § 13 Nr. 3101 und Streitwertänderung
vom 10.3.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Im September 2007 rief ich die Polizei wegen häuslicher Gewalt meines Mannes mir gegenüber. Ich ging zu einem Anwalt, welcher einen Antrag auf einstweilige Verfügung (vom Anwalt festgesetzter Gegenstandswert 500 Euro) und einen Antrag auf Überlassung der Ehewohnung (Gegenstandswert 3000 Euro) beim Amtsgericht einreichte. Ich wollte es trotzdem noch einmal mit meinem Mann versuchen und zog 10 Tage ...