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| 1. März 2008 14:10 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


18:15

Guten Tag, sehr geehrtes Anwaltsteam,

vielleicht können Sie mir helfen, obwohl meine Frage keine juristische i.e.S. ist...?

Im Rahmen einer Diplomarbeit hat meine Tochter Befragungen bei 193 Leuten durchgeführt. Die Antworten dazu wurden u.a. mit den Noten 1 bis 5 je nach Einschätzung und mit "nicht gewußt", "nicht gesehen, "nicht erhalten" u.ä. bewertet.

Beispiel:
Die Qualität der "schriftlichen Einweisung in die Fahrtechnik" wurde mit den Noten 1 bis 5 eingeschätzt. Von den 193 Befragten haben jedoch ca. 60 Leute gar keine Einweisung erhalten.

Frage: Muß die Anzahl der Leute (60), die zwar befragt wurde aber keine Einweisung erhalten hat und also keine Benotung abgeben konnte, mit in die Berechnung eingehen, geht man bei der prozentualen Ermittlung der Befragungsergebnisse von 193 oder von 153 Befragungen aus?

Darüber gibt es seit Tagen heftige Meinungsverschiedenheiten in der Familie, und wir finden dazu keine Regelungen, vielleicht ist schon einmal gerichtlich festgelegt worden wie in solchen Fällen zu verfahren ist?

Ähnlich ist es bei einer Frage mit der Antwort "habe ich nicht gesehen", als es um die Einschätzung eines Zustandes ging.

Ich würde mich über eine kompetente Antwort freuen.

Im voraus vielen Dank!

1. März 2008 | 15:23

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Meiner Meinung nach handelt es sich hier mehr um ein statistisches als in juristisches Problem. Sie schreiben leider nicht, in welchem Fach Ihre Tochter die Diplomarbeit schreibt.

In der Psychologie wird z.B. bei fehlenden Daten folgendermaßen vorgegangen: Haben 193 Probanden Daten geliefert, in Ihrem Fall, die Frage beantwortet und konnten Sie diese auch (z.B. aufgrund Erfahrung, hier z.b. Einweisung) beantworten, wird in der Statistik von einem n=193 ausgegangen. Dieses n reduziert sich aber, wenn Probanden keine Antwort liefern können. Das heißt insgesamt werden Statistiken mit n=193 (Anworten von allen Probanden) und n=153 (es gehen nur die Personen in die Analyse ein, die auch eine Antwort liefern können) berechnet, wobei bei letzerem Fall angegeben wird, weshalb sich die Anzahl reduziert hat. Weitere Gruppenunterschiede können zusätzlich angegeben werden (z.B. Personen ohne schriftliche Einweisung waren signifikant jünger).

An Hochschulen gibt es auch Statistiker, die gerade bei solchen Problemen (Diplomarbeiten, Dissertationen, missing data...) sehr viel weiterhelfen können. Der Vorteil besteht darin, dass sie einen Überblick über die gesamte Datenqualität erhalten und in fachspezifischen Themen sehr gut informiert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. März 2008 | 15:58

Sehr geehrter Herr Böhler, danke für Ihre Antwort, ja, so denkt meine Tochter auch, ist sich aber nicht sicher. Sie hatte im Studium wohl u.a. auch Statistik, aber auf einem recht hohen NIveau, so "einfache" Überlegungen waren da kein Thema...

Es ist ein Abschluß in Geographie zum Thema "Kanusport im Biosphärenreservat Spreewald" unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes(so ähnlich jedenfalls). Sie denkt wie Sie, man müßte von der geminderten Zahl ausgehen, aber das gibt, wenn so viele Befragte keine schriftl. Unterweisung erhalten haben m.E. ein zu positives Bild; der prozentuale Anteil der positiven Antworten ist dann unverhältnismäßig hoch im Vergleich zu denen, die gar keine Unterwesisung hatten. Es gibt ein schiefes Bild, denke ich, denn eigentlich sind die Kanuverleiher verpflichtet, Unterweisungen zu geben.Um die geht es hier.

Würden Sie die Sache jetzt anders sehen?

MfG, ein schönes Wochenende

Rückfrage vom Fragesteller 1. März 2008 | 16:14

Sehr geehrter Herr Böhler, danke für Ihre Antwort, ja, so denkt meine Tochter auch, ist sich aber nicht sicher. Sie hatte im Studium wohl u.a. auch Statistik, aber auf einem recht hohen NIveau, so "einfache" Überlegungen waren da kein Thema...

Es ist ein Abschluß in Geographie zum Thema "Kanusport im Biosphärenreservat Spreewald" unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes(so ähnlich jedenfalls). Sie denkt wie Sie, man müßte von der geminderten Zahl ausgehen, aber das gibt, wenn so viele Befragte keine schriftl. Unterweisung erhalten haben m.E. ein zu positives Bild; der prozentuale Anteil der positiven Antworten ist dann unverhältnismäßig hoch im Vergleich zu denen, die gar keine Unterwesisung hatten. Es gibt ein schiefes Bild, denke ich, denn eigentlich sind die Kanuverleiher verpflichtet, Unterweisungen zu geben.Um die geht es hier.

Würden Sie die Sache jetzt anders sehen?

MfG, ein schönes Wochenende

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. März 2008 | 18:15

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Zunächst schließe ich mich Ihrer Meinung an: Ich bin auch der Meinung, dass Kanuverleiher verpflichtet sind, Unterweisungen zu geben. Für die Auswertung der Daten in der Diplomarbeit Ihrer Tochter spielt dies jedoch keine Rolle. Sind nur 153 Antworten vorhanden, kann auch nur n=153 in die Analyse eingehen. Da hat Ihrer Tochter recht.

Um das Ihrer Meinung nach zu positive Bild zurechtzurücken, kann sie eine zusätzliche Kategorie ("keine Unterweisung erhalten") einführen und diese zusätzlich analysieren, z.B. in Bezug auf die anderen Fragen, die diese Gruppe auch beantwortet hat. Hier sollte Sie sich jedoch mit Ihrem Diplomarbeitsbetreuer absprechen. Ich weiß nicht, welche Rolle, die Frage zur "Unterweisung" in der gesamten Diplomarbeit spielt. Ist es nur eine geringe, darf der schriftliche Anteil dazu auch nicht zu groß ausfallen (Bezug zum Titel?!).

Sinnvoll, auch im wissenschaftlichen Sinne, ist es aber bei den Resultaten und insbesondere ausführlicher in der Diskussion der Ergebnisse auf diese Personen einzugehen. Hier kann z.B. betont werden, dass die Unterweisung bei einem Teil der Personen (n=60) gar nicht stattgefunden hat und deshalb die Benotung der restlichen Personen (n=153) mit Vorsicht zu genießen ist.

Ich wünsche Ihrer Tochter noch viel Erfolg bei Ihrer Diplomarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
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Danke für Ihre Ausführungen; offenbar kann men bei vielen Problemen - nicht einmal bei statistischen - keine eindeutige Lösung finden, oder anders ausgedrückt: es gibt fast immer mehrere Lösungen! Man muß dann halt subjektiv entscheiden.-
Bin mit "frag-einen-Anwalt" recht zufrieden, werde wieder bei Bedarf auf Sie zurückkommen. Habe diese Beratung schon mehrfach weiter empfohlen, eine sehr hilfreiche Einrichtung!

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