rückwirkend nutzungsentschädigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
wir haben ein rechtskräftiges urteil zum abriss eines überbaues aus ddr zeiten.der schuldhafte überbau existiert seit 1980. er wurde aber erst 2004 festgestellt und mit urteil zum abriss 2008 sanktioniert. der überbau betrifft ca.300 m 2 unseres grundstückes. können wir auch rückwirkend in diesem fall nutzungsentschädigung einfordern. da gibt es wohl wege ...