private Lottovermittlung in Deutschland
vom 1.2.2010
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrter RA. Ist es mir als Privatmann verboten im www. eine Dienstleistung an zubieten die mit einer Lotterie zu tun hat ? Ich würde ins Ausland fahren an einer bestimmten Lotterie spielen, und den Originalschein den Kunden zu schicken. Die Sache mit Gewerbe, Anmeldung usw. ist mir klar. Nur greift da nicht der in Deutschland bestehende Glücksspielstaatsvertrag ? Vielen Dank ! ...