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Gemeinsames Konto nach Trennung

6. März 2007 11:32 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

meine Freundin ist verheiratet, aber bei "ihm" ausgezogen und wir wohnen jetzt zusammen.
In der Zeit vorher, hatte meine Freudin mit Ihrem Mann ein gemeinsames Konto.
Das Gehalt meiner Freundin geht nun nicht mehr länger auf das gemeinsame Konto ein, da Sie jetzt ein Eigenes hat.
Dennoch hat Sie, da die Trennung schwierig war, Euro 500,- von dem alten, "gemeinsamen" Konto genommen.
Das Konto wurde damals auf beide Namen ausgestellt und sie hat auch eine eigene Bankkarte mit eigener PIN für das gemeinsame Konto erhalten.
Diese Karte hat Sie immer noch und funktioniert natürlich einwandfrei.
Als Ihr (getrennt lebender) Mann nun gesehen hat, dass Sie Geld genommen hat, bezeichnete er dies als "Diebstahl" und droht nun mit der Polizei.
Meine Freundin ist natürlich sehr verängstigt, aber aufgrund der privaten Verhältnisse und Trennungshindernisse dazu gezwungen gewesen das Geld abzuheben.

Meine Frage nun: Hat Sie etwas zu befürchten? Polizeiliche Anzeige oder ähnliches?

Vielen Dank!

Ps: Sie hat die kroatische Staatsbürgerschaft.

6. März 2007 | 12:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:


Da es das Konto von beiden Ehegatten ist, sind auch beide Ehegatten verfügungsbefugt. Anhaltspunkte für einen Diebstahls - oder Betrugsvorsatz sehe ich hier nicht, zumindest wird dieser schwer nachzuweisen sein. Ich gehe nicht davon aus, dass es eine ausdrückliche Vereinbarung gibt, nach der jeder nur solange Geld abheben darf, solange auch sein Gehalt auf diesem Konto eingeht.

Zivilrechtlich könnte aber ein Ausgleichsanspruch über 50 % des Betrages bestehen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin

Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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