4.8.2021
| 38,00 €
von RAin Brigitte Draudt
Meine Kinder und ich ziehen nächstes Jahr in eine neue Stadt, mit meinem Partner zusammen. Zur Ermittlung des Kitabeitrags steht in der Benutzungsordnung, dass bei Lebensgemeinschaften das Einkommen beider Personen maßgeblich ist. Mein Freund, dem die Wohnung gehört, wird diese unter der Woche mit ...