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Gehaltsrückzahlungsforderung rechtens? (Habe nach 1 Woche gekündigt

| 24. Juli 2019 17:03 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Kurzform:
Arbeitsbeginn: 11.6.2019
Form: Angestellt, 32-Std-Woche
Nach Arbeitsbeginn: 3 Tage gearbeitet (eine Arbeitswoche, wegen Feiertag).
Gekündigt zu Monatsende und durchgehend krank bis dahin gewesen.
Gehalt erhalten.
Jetzt: Aufforderung, rund 850€ zurückzahlen zu müssen.
Ist das rechtens?
***********
Weitere Infos:

Ich habe per Mail (Fr, 14.6.2019) der GF angekündigt, dass das Arbeitsverhältnis SO (wenn keine Änderungen vorgenommen werden) nicht aufrecht erhalten werden kann, da es NICHT dem entspricht, was mündlich vereinbart wurde, und ich es zum Monatsende sonst kündigen MUSS.

GF (sinngemäß): "Nein, wir können nichts ändern." (per Mail am 18.6.2019; Bestätigung Erhalt Kündigung) 


Ich war arbeitsunfähig/krank geschrieben (von Mo, 17.6.2019) - durchgehend bis Monatsende (28.6.2019) - GF diesbzgl. informiert/AU zukommen lassen.

Zum Monatsende habe ich anteilig das Gehalt für Juni ausgezahlt bekommen (da "nicht ganzer Monat") 



Nun erhalte ich eine Aufforderung, an die Firma rund 824 € zurück zahlen zu müssen. 



Der Wortlaut im Schreiben:



"Im Zuge der Prüfung des Lohnkontos und Ihrer Abrechnungen haben wir festgestellt, dass Ihnen im Monat Juni 2019 zu viel Gehalt berechnet und ausgezahlt wurde. Die Berechnung war wegen der nachträglichen Verrechnung der Krankengeldtage fehlerhaft. Hiermit machen wir den zu viel gezahlten Betrag i. H. v. 824,41€ dem Grunde nach geltend.

Bitte überweisen Sie bis zum…"



*************************


Mein Fragen nun:

Ist das rechtens? 
Muss ich 

a) Geld zurück zahlen? und 

b) Wie berechnet sich - falls - die Höhe der Rückzahlung?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Weiß ich zu schätzen.

Viele Grüße
SM

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssen das Gehalt, das Sie für die Krankheitstage erhalten haben, zurückzahlen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt nach § 3 Abs. 3 EntgFG erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ob die Berechnung des Arbeitgebers korrekt ist, kann ich nicht beurteilen, da Sie das vereinbarte Gehalt nicht angegeben haben.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 25. Juli 2019 | 09:50

Hallo Herr Vasel,

heißt das, dass ich die rund 824 EUR Krankengeld (die ich an den ehemaligen Arbeitgeber zurück erstatten muss) von meiner Krankenkasse zurück bekomme?
Sprich: Die Krankenkasse ist verpflichtet MIR diesen Betrag auszubezahlen?

Ich werde mich nach Ihrer Antwort mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen und danke für Ihre Antworten!

Viele Grüße
SM

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Juli 2019 | 18:08

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen Krankengeld zu zahlen, wenn Sie wegen Krankheit keinen Lohn vom Arbeitgeber bekommen.

Das Krankengeld von der Krankenkasse ist allerdings geringer als der Arbeitslohn. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, höchstens 90 % des Nettolohns.

Sie werden also die 824 € nicht in voller Höhe von der Krankenkasse erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 24. Juli 2019 | 18:56

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben für die Zeit Ihrer Krankheit einen Anspruch auf Krankengeld gegen Ihre Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 28. Juli 2019 | 13:54

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