Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen das Gehalt, das Sie für die Krankheitstage erhalten haben, zurückzahlen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt nach § 3 Abs. 3 EntgFG
erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ob die Berechnung des Arbeitgebers korrekt ist, kann ich nicht beurteilen, da Sie das vereinbarte Gehalt nicht angegeben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Hallo Herr Vasel,
heißt das, dass ich die rund 824 EUR Krankengeld (die ich an den ehemaligen Arbeitgeber zurück erstatten muss) von meiner Krankenkasse zurück bekomme?
Sprich: Die Krankenkasse ist verpflichtet MIR diesen Betrag auszubezahlen?
Ich werde mich nach Ihrer Antwort mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen und danke für Ihre Antworten!
Viele Grüße
SM
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen Krankengeld zu zahlen, wenn Sie wegen Krankheit keinen Lohn vom Arbeitgeber bekommen.
Das Krankengeld von der Krankenkasse ist allerdings geringer als der Arbeitslohn. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, höchstens 90 % des Nettolohns.
Sie werden also die 824 € nicht in voller Höhe von der Krankenkasse erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben für die Zeit Ihrer Krankheit einen Anspruch auf Krankengeld gegen Ihre Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt